Heidelberg: Stadtnotizen 27.01.2022

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Nach Gewalttat im Neuenheimer Feld: Kondolenzbuch liegt im Rathaus aus – Gemeinderat gedachte im Haupt- und Finanzausschuss der Opfer

Die Anteilnahme der Heidelbergerinnen und Heidelberger nach der Gewalttat am Montag, 24. Januar 2022, auf dem Universitätscampus im Neuenheimer Feld ist groß. Viele Menschen haben das Bedürfnis, ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen. Die Stadt Heidelberg hat hierfür im Foyer des Rathauses, Marktplatz 10, seit dem heutigen Mittwoch, 27. Januar, ein Kondolenzbuch ausgelegt. Es ist zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses – montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr – zugänglich. Das Kondolenzbuch wird anschließend an die Universität Heidelberg übergeben. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zum Rathaus ausschließlich mit 3G-Nachweis und FFP2- oder vergleichbarer Maske möglich.

Die Universität Heidelberg informiert auf einer Webseite über Hilfs- und Betreuungsangebote für Betroffene, Angehörige und Studierende, die nach der Gewalttat Beistand suchen. Unterschiedliche Einrichtungen bieten persönliche Gespräche, Telefon- und Online-Beratungen an. Der Link zu dem Angebot der Universität Heidelberg ist unter www.heidelberg.de zu finden.

Der Heidelberger Gemeinderat hat zu Beginn der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, 26. Januar 2022, mit einer Schweigeminute der Opfer der Gewalttat gedacht.


OB Würzner in Vorstand der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände aufgenommen

Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner ist in den Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen worden. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat Prof. Würzner in seiner Sitzung am Dienstag, 25. Januar 2022, dafür benannt. In der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben sich die drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene in Deutschland zusammengeschlossen: Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund. Dadurch vertritt die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die Interessen aller rund 11.000 Städte und Kommunen sowie der 294 Landkreise in Deutschland.

„Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland gehen voran und entwickeln vor Ort Lösungen für mehr Klimaschutz, nachhaltige Mobilität, bezahlbaren Wohnraum und vieles mehr. Ihre Erfahrungen müssen auf Bundes- und auch europäischer Ebene mehr Gehör finden, wenn wir die drängenden Zukunftsfragen erfolgreich beantworten wollen. Dafür setze ich mich ein“, erklärt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Mitglieder des Gesamtvorstandes der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sind der Präsident, der Vizepräsident und der Hauptgeschäftsführer der jeweiligen Verbände. Zusätzlich kann jeder Verband ein weiteres Mitglied benennen. Für den Deutschen Städtetag ist dies der Erste Stellvertreter des Präsidenten – seit November 2021 hat Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Würzner diese Position inne. Er zählt damit zu den drei höchsten gewählten Vertretern des Deutschen Städtetages.


Die Obstbauberatung der Stadt informiert zum richtigen Obstgehölzschnitt – Individuelle Beratung und Broschüre erhältlich

Der Winter ist die ideale Zeit, um Obstgehölze durch einen fachgerechten Schnitt auf die kommende Saison vorzubereiten. Zwar muss der ursprünglich für Februar geplante Schnittkurs für Obstbäume und Sträucher des Landschafts- und Forstamts der Stadt Heidelberg aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen. Da die Vegetation darauf jedoch keine Rücksicht nimmt und Gartenarbeit weiterhin nötig ist, informiert die Obstbauberatung der Stadt auf anderen Wegen.

Obstgehölzschnitt – wie funktioniert es?

Die Kronen der Bäume werden ausgelichtet und in Form gehalten. Damit wird der zu erwartende Ertrag reguliert. Die von Holzkrankheiten befallenen Äste und Triebe sollten entfernt werden. Dabei ist jedoch einzukalkulieren, dass die Pflanze den Verlust von Astwerk immer auszugleichen versucht, indem sie während des Sommers stark wächst. Ein Schnitt im Winter regt also das Wachstum der Pflanze an, meist auf Kosten des Fruchtertrages.

Wichtig ist auch die Schnittführung: Grundsätzlich sind wenige große Eingriffe besser als viele kleine Schnitte. Keinesfalls dürfen Triebe einfach durchgeschnitten werden. Besser ist es, Äste und Triebe entweder ganz wegzuschneiden oder abzuleiten, das heißt auf einen anderen Ast oder Trieb abzusetzen.

Nicht nur die einzelnen Obstarten und -sorten verlangen nach individuellem Schnitt, sondern auch Jahrgang, Standort, Pflege, Alter des Gehölzes, Vorjahresertrag und vieles anderes will Beachtung finden, bevor Schere oder Säge angesetzt werden.

Broschüre zu den Grundlagen

Als Hilfestellung bietet das Landschafts- und Forstamt eine Broschüre zu den Grundlagen des Obstgehölzschnittes an, die unter www.heidelberg.de/freizeit > Freizeitangebote 
> Kleingartenanlagen zum Download bereit steht oder telefonisch unter 06221 58-28000 bestellt werden kann. Ebenso kann eine individuelle Beratung per E-Mail an gruenanlagen@heidelberg.de oder telefonisch vereinbart werden.


Heidelberger Arzt Prof. Dr. Herbert Zeuner mit Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet – Ehrung für Verdienste um Patientenversorgung und außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement

Prof. Dr. med. Herbert Zeuner war in Heidelberg über Jahrzehnte als niedergelassener Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde für das Wohl seiner Patientinnen und Patienten im Einsatz. In zahlreichen Verbänden setzte er sich für ein hervorragendes medizinisches Angebot, die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen sowie die ärztliche Versorgung und Selbstverwaltung ein. Ehrenamtlich engagierte er sich daneben unter anderem auch für die medizinische Versorgung von Geflüchteten und die Ausbildung junger Medizinerinnen und Mediziner. Für seine außergewöhnliche Lebensleistung ist der 68-Jährige am 26. Januar 2022 in Heidelberg mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder überreichte die Auszeichnung im Spiegelsaal des Gebäudes Prinz Carl gemeinsam mit Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner an Prof. Dr. Zeuner.

OB Würzner: „An erster Stelle stand für Sie immer Wohl der Patientinnen und Patienten“

Oberbürgermeister Prof. Würzner würdigte in seiner Begrüßung das Wirken von Prof. Dr. Herbert Zeuner: „An erster Stelle stand für Sie immer das Wohl der Patientinnen und Patienten. In Heidelberg verbinden wir Ihren Namen mit Ihrer hervorragenden Arbeit als niedergelassener Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, als ärztlicher Berater und als Förderer von jungen Menschen in Medizinberufen. Sie haben sich in unzähligen Bereichen ehrenamtlich für Ihre Mitmenschen engagiert. Mir persönlich ist ganz besonders Ihr entschlossener Einsatz für die ärztliche Versorgung von Menschen auf der Flucht in Erinnerung geblieben. Für Ihr großes Engagement möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken.“

Regierungspräsidentin Felder: „Würdigung der Lebensleistung ist hochverdient“

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder sagte in ihrer Laudatio: „Die Verleihungsurkunde ist ein Dokument des Dankes. Dieser staatliche Orden ehrt die Person und zeichnet einen großartigen Menschen aus. Aber mehr noch: der Orden ist die Möglichkeit des Staates Respekt zu zollen. Respekt vor einem ehrenamtlichen Wirken im Sozialen und Gesellschaftlichen, das für uns alle ein Vorbild ist. Seine Fähigkeiten bringt Professor Zeuner bis heute zum Wohle der Allgemeinheit ein. Die Würdigung der Lebensleistung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik ist damit hochverdient.“

Große Verdienste als niedergelassener HNO-Arzt in Heidelberg und in Verbänden

Nachdem er von 1984 bis 1989 als Arzt an der Heidelberger HNO-Universitätsklinik tätig gewesen war, arbeitete Prof. Dr. Zeuner von 1990 bis zum Ende seiner Zulassung Anfang 2018 in Heidelberg als niedergelassener Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit Zusatzbezeichnungen Allergologie und Umweltmedizin. Daneben hat er sich auch über Baden-Württemberg hinaus große ehrenamtliche Verdienste um die ärztliche Versorgung und Selbstverwaltung erworben. Er hat sich stets für die Einheit der Ärzteschaft und die freiberufliche ärztliche Tätigkeit eingesetzt.

Das ehrenamtliche Engagement erstreckte sich auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Von 1996 bis 2019 war er Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer Nordbaden, ab 2011 als Vizepräsident, ab 2015 als Präsident. Anschließend wurde er Ehrenpräsident. Zudem ist Prof. Dr. Zeuner seit 1995 Mitglied der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (bis Ende 2017). Seit 2003 ist der Geehrte Delegierter der Vertreterversammlung der Landesärztekammer. Von 2015 bis 2019 war er Mitglied des Vorstandes der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Darüber hinaus ist Prof. Dr. Zeuner unter anderem beim Deutschen Ärztetag seit 2007 Delegierter der Hauptversammlung der Bundesärztekammer. Auch auf kommunaler Ebene hat er sich für die Ärztinnen und Ärzte eingesetzt – etwa von 1995 bis 2019 als Vorstandsmitglied der Heidelberger Ärzteschaft und über mehrere Legislaturperioden als Vorstandsvorsitzender.

Einsatz für Menschen auf der Flucht

Als 2015 die Zahl der Geflüchteten nach Deutschland deutlich zunahm, leistete er einen wichtigen Beitrag mit der Einrichtung einer gut funktionierenden ärztlichen Versorgung innerhalb der Landeserstaufnahmestelle im Heidelberger Patrick-Henry-Village. Dies geschah in Zusammenarbeit mit der niedergelassenen Ärzteschaft und dem Universitätsklinikum Heidelberg. Die Einrichtung ist bis heute in Betrieb. Durch seinen entschlossenen Einsatz als Kammerpräsident trug er ebenfalls wesentlich dazu bei, dass die ärztliche Versorgung von Geflüchteten sichergestellt wurde.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zeigte er auch ein weit beachtetes, jahrzehntelanges Engagement für die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte. Unter seiner Führung entstanden Projekte zur Hilfestellung für suchtgefährdete Kolleginnen und Kollegen. Seine Expertise ist in Gutachten für Sozialgerichte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gefragt gewesen. Seit 2012 ist er auch als ehrenamtlicher Richter beim Finanzgericht Baden-Württemberg vereidigt. Für die Bundeswehr stand er regelmäßig als Oberfeldarzt mehrere Wochen im Jahr zur Verfügung in seinem Sanitätsregiment, im Führungskommando des Sanitätsdienstes und am Bundeswehrkrankenhaus Ulm, um zu helfen, die ins Ausland abkommandierten Ärztinnen und Ärzte zu ersetzen.

Prof. Dr. Zeuner stellt seine Erfahrung und sein Wissen auch weiterhin wichtigen Einrichtungen zur Verfügung und setzt sich unter anderem für die Qualifizierung medizinischer Fachberufe ein. So engagiert er sich in Zusammenarbeit mit dem Kolping Bildungswerk Baden-Württemberg und der F+U-Hochschule in Heidelberg für die Einrichtung eines neuen Studienganges (Arztassistent/ Physician Assistant) und motiviert junge Menschen dazu, einen akademisierten Gesundheitsberuf zu ergreifen. Im Juni 2021 hat er in Heidelberg mit Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium die Bezeichnung Professor durch die Internationale Studien- und Berufsakademie ISBA verliehen bekommen. Prof. Dr. Zeuner lebt heute in der Gemeinde St. Peter im Schwarzwald.


Land Baden-Württemberg kündigt neue Corona-Verordnung an – Rückkehr zum Stufenplan / FFP2-Masken-Pflicht in Bus und Bahn

Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, am heutigen Donnerstag eine neue Corona-Verordnung zu beschließen. Mit dieser will das Land auch zum Stufenplan zurückkehren. Die Verordnung soll am morgigen Freitag, 28. Januar 2022, in Kraft treten. Nach den aktuellen Grenzwerten würde damit ab Freitag die Alarmstufe I gelten. In Reaktion auf die Omikron-Welle hat das Land Baden-Württemberg ebenfalls angekündigt, die Regeln in der Alarmstufe I anzupassen. Clubs und Diskotheken sollen geschlossen bleiben. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soll eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel gelten. Im Außenbereich soll eine Beschränkung auf 3.000 Personen und die 2G-Regel gelten. Die FFP2-Maskenpflicht soll stufenunabhängig auf den öffentlichen Personenverkehr ausgeweitet werden.

Die neue Corona-Verordnung soll nach Angaben des Landes im Laufe des heutigen Donnerstags, 27. Januar, unter www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht werden.

Die wichtigsten Regeln in Heidelberg ab 28. Januar (gemäß Ankündigung des Landes):

  • 2G-Regelung (geimpft oder genesen) in der Gastronomie in Innenräumen, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum.
  • 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen, beim Einkaufen außerhalb der Grundversorgung sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg.
  • Für private Zusammenkünfte gilt eine Begrenzung auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 13 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. Ab dem 28. Januar gilt dies auch im öffentlichen Verkehr. In Arbeits- und Betriebsstätten ist weiterhin auch eine medizinische Maske möglich.
  • Kontaktpersonen von Infizierten sind von der Quarantäne befreit, wenn sie die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) bekommen haben oder die zweite Impfung oder vor bzw. nach einer Infektion mindestens einmal geimpft wurden.
  • Für Infizierte oder nicht geimpfte Kontaktpersonen gelten zehn Tage Quarantäne. Diese kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Antigentest verkürzt werden.
  • Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist eine Freitestung ab dem fünften Tag möglich. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen die Arbeitsstätte ab dem siebten Tag mit negativem PCR-Test und nach 48 Stunden Symptomfreiheit wiederbetreten.

Hinweis: Weitere Informationen bietet die Stadt Heidelberg auf ihrer Webseite www.heidelberg.de/coronavirus. Die neuen Regeln auf einen Blick stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter www.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung.


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