Heilbronn: Geänderte Beförderungsbedingungen ab 1. Dezember

Taxipreise angepasst

Am Montag, 1. Dezember 2014, tritt eine neue Rechtsverordnung für Taxigebühren in Kraft. Damit werden in Heilbronn erstmals seit 2011 wieder die Beförderungsentgelte an die allgemeinen Kostensteigerungen angepasst. „Vor allem aber das für 2015 angekündigte Mindestlohngesetz ist der Grund, die Taxipreise zu erhöhen“, betont Ordnungsamtsleiter Bernd Werner. „Der Mindestlohn mit 8,50 Euro je Stunde gilt dann auch für Taxifahrer.“

Der Fahrpreis, den Taxifahrer erheben dürfen, setzt sich aus dem Grundpreis für das bereitgestellte Taxi, dem Kilometerpreis und dem Zeitpreis zusammen. Der Grundpreis bei Taxen mit bis zu vier Fahrgastplätzen liegt jetzt bei drei Euro. Zuvor waren es 2,50 Euro. Der Kilometerpreis beträgt bei Strecken bis drei Kilometer 2,40 Euro (bislang 2,20 Euro) und bei Fahrten ab drei Kilometern 1,70 Euro (bislang 1,60 Euro). Der Zeittarif, der bei Anhalten und verkehrsbedingtem Langsamfahren des Taxis in Kraft tritt, erhöht sich von bisher 26 auf 30 Euro. „Damit liegen wir im Vergleich zu anderen Städten im Durchschnitt“, betont Werner.

Dazu wird ein erhöhter Grundpreis für Großraumtaxen ab der Beförderung von fünf Fahrgästen und für Rollstuhltaxen eingeführt – statt 4,50 Euro werden hier nun fünf Euro fällig, der Kilometerpreis beträgt bei diesen Taxen nun 2,20  Euro (bisher 2,10). Die Zuschläge pro Tier oder Sache steigen von 50 Cent auf nun einen Euro, insgesamt aber höchstens fünf Euro.

Neu in die Rechtsverordnung wird aufgenommen, dass eine verkürzte Darstellung der Tarifpreise im Taxi anzubringen ist – und zwar im Sichtbereich des Fahrgastes. Ist dies nicht der Fall, gilt es als Ordnungswidrigkeit.

Die Stadt Heilbronn hat bei der Festsetzung der Taxitarife wieder eng mit dem Landkreis zusammengearbeitet, damit gelten ab 1. Dezember im Stadt- und Landkreis dieselben Tarife.