Heidelberg: Stadtnotizen 08.02.2022

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Feuerwehr Heidelberg gibt am 11. Februar beim „Twittergewitter“ Einblicke in ihre Arbeit – Teilnahme an bundesweiter Aktion zum Tag des Notrufes

Interessante Einblicke in die wichtige Arbeit der Feuerwehr Heidelberg: Das bietet die städtische Berufsfeuerwehr allen Interessierten am Freitag, 11. Februar 2022, auf der Kommunikationsplattform Twitter. Die Feuerwehr Heidelberg nimmt in diesem Jahr am europäischen Tag des Notrufes erstmals am sogenannten Twittergewitter teil. Mehr als 50 Berufsfeuerwehren aus ganz Deutschland berichten an diesem Tag auf Twitter verstärkt über ihre Aufgaben, Fahrzeuge und vieles mehr und geben interessante und spannende Einblicke in die Arbeit der Feuerwehren.

Die Feuerwehr Heidelberg wird an dem Aktionstag auf dem Twitter-Kanal der Stadt Heidelberg über aktuelle Einsätze, aber auch über ihren Alltag, Ausbildungsmöglichkeiten und vieles mehr informieren: Unter dem Hashtag #Heidelberg112 können am 11. Februar von 8 bis 20 Uhr die Tweets der Feuerwehr Heidelberg online auf Twitter verfolgt werden (@heidelberg_de oder https://twitter.com/heidelberg_de). Über den Hashtag #112live sind alle Tweets der teilnehmenden Berufsfeuerwehren, verstreut über das ganze Bundesgebiet, sichtbar.


Städtisches Fortbildungsangebot für Engagierte 
in Heidelberger Vereinen – Veranstaltung zum Datenschutz am 17. Februar gemeinsam mit der Volkshochschule

Die Stadt Heidelberg bietet Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte in Heidelberger Vereinen an. Die Fortbildungen werden von der Koordinierungsstelle Bürgerengagement im Referat des Oberbürgermeisters inhaltlich abgestimmt und finanziell unterstützt. Organisiert und durchgeführt werden sie von der Volkshochschule Heidelberg.

Die nächste Veranstaltung, für die noch Plätze frei sind, findet am Donnerstag, 17. Februar 2022, von 18 bis 21 Uhr zum Thema Datenschutz in Vereinen statt. Immer wieder tauchen in Vereinen Fragen auf, die den Datenschutz betreffen. In dem digitalen Kurs werden die wesentlichen Aspekte aufgegriffen und offene Fragen beantwortet. Außerdem stehen Themen wie Newsletter, WhatsApp-Gruppen und Aktualisierung des Verzeichnisses zur Datenverarbeitung auf der Agenda. Im Rahmen der Vereinswebseite werden unter anderem „Datenschutz & Impressum“, die rechtliche Gestaltung von Formularen im Internet und die Nutzung von Cookies, Add-ons und Trackern angesprochen. Der Referent, Florian Mannheim, ist Vorsitzender eines großen Vereins und deshalb mit den Notwendigkeiten und Zwängen in der Vereinsführung bestens vertraut.

Die Mitgliedschaft in einem Verein ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Stadt Heidelberg fördert das Fortbildungsangebot für Heidelberger Vereine. Vereinsmitglieder zahlen einen Eigenanteil. Die Anmeldung ist nur telefonisch möglich unter 06221 911911 oder 06221 911971. Allgemeine Fragen zum städtischen Fortbildungsangebot für Vereine beantwortet die Koordinierungsstelle Bürgerengagement bei der Stadt Heidelberg unter E-Mail buergerengagement@heidelberg.de.

Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/buergerengagement und www.vhs-hd.de.


Zweckentfremdung: Stadt vergibt Registrierungsnummern für Ferienwohnungen – Antragstellung ab sofort per E-Mail möglich

Vermieterinnen und Vermieter von bestehenden Kurzzeitunterkünften wie Ferienwohnungen benötigen spätestens bis 31. März 2022 eine Registrierungsnummer, die ihnen von der Stadt Heidelberg zugeteilt wird. Anbietende, die bereits über eine baurechtliche Genehmigung verfügen, erhalten diese Nummer automatisch in den kommenden Wochen. Wer keine baurechtliche Genehmigung hat und bereits Kurzzeitvermietungen anbietet oder das zukünftig plant, kann per E-Mail an Zweckentfremdung@heidelberg.de das Formular für die Registrierung beantragen. Teilweise ist die Registrierung gebührenpflichtig. Die Registrierungsnummer ist beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums jederzeit gut erkennbar anzugeben, etwa in Internetportalen.

Die generelle Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienunterkünften in Heidelberg ist unabhängig von einer eventuellen Genehmigungspflicht, der Größe des Wohnraums sowie Dauer und Häufigkeit der Vermietung. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Mitnutzung von Wohnraum für Fremdenbeherbergungszwecke. Sofern hierfür weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche genutzt wird und auf der verbleibenden Wohnfläche noch eine selbständige Haushaltsführung möglich ist, stellt dies keine Zweckentfremdung dar.

Stadt begegnet Wohnraummangel mit neuer Satzung

Die Pflicht der Registrierung ist Teil der neuen Satzung zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Dieses Gesetz gibt Gemeinden mit Wohnraummangel ein wichtiges Rechtsmittel an die Hand: Mit einer Satzung und für eine Dauer von fünf Jahren können sie bestimmen, dass der Wohnraum vor Ort nur mit einer Genehmigung anderweitig vergeben werden kann, beispielsweise als Ferienwohnung. Heidelberg besitzt seit 2016 eine solche Satzung, deren Verlängerung und Neufassung der Gemeinderat im Dezember 2021 beschlossen hat. Die neue Satzung erhöht die Transparenz und soll gleichzeitig mehr Erkenntnisse darüber liefern, in welchem Umfang Ferienwohnungen in Heidelberg angeboten werden.


Neue Corona-Verordnung: Land Baden-Württemberg passt Regeln an – 3G-Regelung im Einzelhandel entfällt / In den meisten Bereichen keine Kontaktdatenerfassung mehr

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln angepasst und geht damit vorsichtige Öffnungsschritte. So entfällt ab Mittwoch, 9. Februar 2022, die 3G-Regelung im Einzelhandel in der aktuell geltenden Alarmstufe I, es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Bereichen, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung laut Mitteilung des Landes aufrechterhalten.

Die aktuell wichtigsten Regeln in Heidelberg sind:

  • 2G-Regelung (geimpft oder genesen) in der Gastronomie in Innenräumen, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum
  • 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg
  • Für private Zusammenkünfte gilt eine Begrenzung auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 13 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht und im öffentlichen Verkehr müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. In Arbeits- und Betriebsstätten reicht weiterhin eine medizinische Maske.

Hinweis: Weitere Informationen bietet die Stadt Heidelberg auf der Webseite www.heidelberg.de/coronavirus. Die neuen Regeln auf einen Blick stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter www.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung.


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