Neues Reisekostenrecht – was Arbeitnehmer ab 2014 beachten müssen

Info-Hotline

Verpflegungspauschalen, Doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen sowie „erste Tätigkeitsstätte“. Dies sind Begriffe, bei denen insbesondere Arbeitnehmer mit mehreren Dienst- bzw. Tätigkeitsstätten und mit Dienstreisen sowie Auswärtstätigkeiten aufhorchen sollten. Denn hier treten ab 2014 Änderungen in Kraft, die es zu beachten gilt.

Haben Arbeitnehmer mehrere Tätigkeitsstätten, so ist für die Unterscheidung, was als Weg zur Arbeit gilt und w.as als Dienstreise behandelt werden muss, künftig die Festlegung auf eine „erste Tätigkeitsstätte“ wichtig.

Für Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen gibt es künftig nur noch zwei statt drei Pauschalen.
Und für die Doppelte Haushaltsführung werden ab 2014 maximal 1000 Euro pro Monat für die Unterkunft als Werbungskosten anerkannt.

Ab wann es wie viel Geld für Verpflegungsmehraufwand gibt, was hierbei zu beachten ist und welche Bedingungen für eine sogenannte „erste Tätigkeitsstätte“ erfüllt sein müssen und welche Wegstrecken bei mehreren Arbeitsstätten als Dienstreise gewertet werden, erklären

sachkundige Experten der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter sowie Christian Wolf aus Bad Dürkheim, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Sie stehen am Donnerstag, 7. November 2013 unter der Rufnummer 0261- 20179279 von 8 bis 17 Uhr (Christian Wolf von 13 bis 17 Uhr) für Fragen rund um das neue Reisekostenrecht zur Verfügung.