Regierungspräsidium Karlsruhe schüttet 2,5 Millionen Euro an 25 Städte und Gemeinden aus

Ausgleichstock

Einen kräftigen Impuls für die Entwicklung vor Ort erwartet das Regierungspräsidium Karlsruhe von den 2,5 Millionen Euro, die nun aus dem Ausgleichstock an 25 Städte und Gemeinden für 27 kommunale Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der zweiten Verteilungsrunde (Sitzung am Mittwoch, 12. November 2014) im Programmjahr 2014 bewilligt wurden.

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl, die den Vorsitz des Ausschusses zur Verteilung der Mittel führte, betonte: „Damit können die Kommunen trotz knapper
Eigenmittel Akzente für die Infrastruktur setzen. Das Investitionsvolumen von rund 11,6 Millionen Euro gibt Rückenwind für die Wirtschaft im Regierungsbezirk Karlsruhe.“

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: „Damit ermöglichen wir Investitionen in kommunale Einrichtungen im Umfang von fast 12 Millionen Euro.“

Zu Beginn der Sitzung ging Nicolette Kressl auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. Auch nach der jüngsten November-Steuerschätzung könnten Bund, Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren mit einer soliden Einnahmenbasis rechnen. Nach der Prognose der Steuerschätzer sei mit einem Anstieg der Steuereinnahmen von rund 609 Mrd. € in 2014 auf rund 700 Mrd. €
im Jahr 2018 zu rechnen. Der Anteil der Gemeinden werde dabei kontinuierlich zunehmen und zwar von 87,5 Mrd. € im Jahr 2014 auf 100,7 Mrd. € in 2018. Zwischenzeitlich hätten sich zwar die Konjunkturaussichten spürbar eingetrübt, in den aktuellen Prognosen seien allerdings noch keine nachhaltigen Auswirkungen auf das Steueraufkommen erkennbar.

In der zweiten Verteilungsrunde bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio. € an 26 Gemeinden. Damit werden 28 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von knapp 11,6 Mio. € gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.
Die Förderschwerpunkte lagen mit 786 T€ bei Straßen- und Verkehrseinrichtungen, gefolgt von Schulen mit 664 T€ und Kindertageseinrichtungen mit 545 T€. Die restlichen Investitionshilfen verteilen sich auf Maßnahmen des Feuerlöschwesens, auf Sportstätten und Freizeitanlagen.

Die geförderten Maßnahmen ergeben sich aus der beigefügten Liste. Die Verteilungsrunde tagte nach ihrer ersten Sitzung im Juli dieses Jahres nun zum zweiten Mal. Damit sind die Mittel für 2014 ausgeschüttet. In beiden Sitzungen hat der Verteilungsausschuss insgesamt Investitionszuschüsse in Höhe von 20,9 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben, mit denen ein Investitionsvolumen von rund 92,8 Millionen Euro verbunden ist.

Von den im Jahr 2014 insgesamt bewilligten Investitionszuschüssen entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

  • Calw 3.965.000 €
  • Enzkreis 71.000 €
  • Freudenstadt 3.196.000 €
  • Karlsruhe 3.092.000 €
  • Neckar-Odenwald-Kreis 2.611.000 €
  • Rastatt 1.595.000 €
  • Rhein-Neckar-Kreis 6.334.000€
  • Gesamt = 20.864.000 €

Hintergrund

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

  • Der Ausgleichstock hat dabei die Aufgabe, durch seine Bedarfszuweisungen Kommunen in die Lage zu versetzen, notwendige Einrichtungen zu schaffen, wenn deren Finanzierung ihre Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde (primäre Aufgabe);
  • besondere Belastungen einzelner Kommunen (z.B. als Folge von Unwettern) zu mildern, soweit sie erheblich sind und daher eine unbillige Härte bedeuten;
  • in – selten auftretenden – Ausnahmefällen einzelnen Kommunen beim Ausgleich ihrer laufenden Haushalte zu helfen, wenn ihnen der Ausgleich trotz angemessener Ausschöpfung aller Einnahmequellen und sparsamster Haushaltsführung nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen also fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind. Der Verteilungsausschuss im Regierungsbezirk Karlsruhe tagt zweimal jährlich, im Sommer und im Herbst.