Frankfurt am Main: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei, Bundespolizei © Bundespolizei

Frankfurt-Flughafen: Spontane Blockadeaktion

Frankfurt (ots) – (hol) Heute kam es im Bereich von Zufahrten zum Gelände des
Frankfurter Flughafens zu einer spontanen Blockadeaktion. Eine Aktivistin
fixierte dabei ihre Hand mit Superkleber auf dem Asphalt. Die Polizei nahm
mehrere Personen in Gewahrsam.

Gegen 07:30 Uhr stellte die Polizei die erste Personengruppe an der
Fußgängerbrücke „Kirchschneise“, die über die BAB 5 führt, fest. Noch bevor aus
der Gruppe heraus eine Aktion gestartet werden konnte, schritten die Beamten
konsequent ein und erteilten allen sechs angetroffenen Aktivisten einen
Platzverweis, den diese auch befolgten.

Kurz darauf, gegen 08:10 Uhr, stellte die Polizei eine weitere Personengruppe am
Tor 24 des Flughafens fest. Die sechs Aktivisten hatten sich auf die Fahrbahn
gesetzt und blockierten den Verkehr. Da die Personen ihre Blockade auch nach
mehrfacher Aufforderung nicht aufgaben, trugen sie die Einsatzkräfte von der
Fahrbahn. Dies gelang bei einer jungen Frau jedoch nicht, da sie ihre Hand mit
Sekundenkleber auf der Fahrbahn fixiert hatte. Die restlichen Aktivisten
leisteten dem gegen sie ausgesprochenen Platzverweis zunächst Folge. Eine von
ihnen kehrte jedoch nach kurzer Zeit an den Ereignisort zurück. Die Polizei nahm
sie daraufhin zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam. Bei der
festklebenden Frau scheiterten jegliche, niedrigschwellige Lösungsversuche an
ihrer mangelnden Kooperationsbereitschaft. In der Folge regte die Polizei einen
richterlichen Beschluss zur Anwendung von Lösungsmittel an der festgeklebten
Hand an. Darüber hinaus wurde ein Arzt für die Durchführung dieser Maßnahme
angefordert. Zwischendurch überzeugte sich ein durch die Einsatzkräfte
angeforderter Rettungswagen vom Gesundheitszustand der Aktivistin. Gegen 12:30
Uhr gelang es dem Arzt dann, die Hand zu befreien. Die Polizei nahm die Frau
fest und leitete ein Strafverfahren wegen Nötigung gegen sie ein.

Einige Zeit später kamen sieben Personen an gleicher Örtlichkeit zusammen und
beabsichtigten erneut, die Fahrbahn zu blockieren. Die Polizei war frühzeitig
vor Ort und verhinderte dies. Alle sieben Aktivisten wurden in Gewahrsam
genommen. Zwischenzeitlich erhielten die Beamten am Boden Unterstützung aus der
Luft. Der Polizeihubschrauber kreiste anlässlich von Fahndungsmaßnahmen über der
Einsatzörtlichkeit, weil der Verdacht bestand, dass weitere Aktionen bevorstehen
könnten. Dieser Verdacht bestätigte sich bis zum aktuellen Zeitpunkt jedoch
nicht.

Frankfurt-Gallus: Streit unter Nachbarn – Pfefferspraypistole sichergestellt

Frankfurt (ots) – (dr) Heute Morgen (23. Februar 2022) kam es in einem
Mehrfamilienhaus in der Anspacher Straße zu einer Auseinandersetzung zwischen
zwei 40 und 26 Jahre alten Männern, bei welcher der Jüngere den Älteren mit
einer Waffe bedroht haben soll. In der Folge kam es zu einem größeren
Polizeieinsatz.

Ein 40 Jahre alter Mann teilte gegen 09:30 Uhr über den Notruf mit, von seinem
Nachbarn mit einer Schusswaffe bedroht worden zu sein. Offenbar waren die beiden
Männer zuvor in Streit geraten. Umgehend begab sich ein Großaufgebot an
Polizeikräften in die Anspacher Straße und sperrte diese ab. Beamte
lokalisierten das Mehrfamilienhaus, in welcher der 26 Jahre alte Nachbar mit der
Waffe noch vermutet wurde und umstellten dieses. Als Einsatzkräfte im weiteren
Verlauf das Haus betraten, erschienen im Treppenhaus Familienangehörige, die
mitteilten, dass der Gesuchte nicht mehr da sei. Eine anschließende Durchsuchung
in dem Haus und in den Wohnräumen verlief ergebnislos. Zwischenzeitlich konnte
der 26-jährige Mann telefonisch erreicht werden und begab sich auf ein
Polizeirevier. Beamte stellten bei ihm eine Pfefferspraypistole sicher, welcher
dieser mitgebracht hatte. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde er
wieder entlassen. Aufgrund des Verdachts der Bedrohung wurde ein Strafverfahren
eingeleitet. Die Ermittlungen in der Sache dauern an.

Frankfurt-Westend: Seniorin erhält Schockanruf

Frankfurt (ots) – (dr) Gestern Nachmittag (22. Februar 2022) erbeuteten
Unbekannte mit der Betrugsmasche des „Schockanrufs“ den Schmuck einer
86-jährigen Seniorin.

Die Geschädigte befand sich zuhause, als sie gegen 15:40 Uhr einen Anruf
erhielt. Am anderen Ende der Leitung meldete sich eine „Freundin“, die ihr
mitteilte, in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen zu sein, bei dem
sie einen Fußgänger tödlich verletzt habe. Nun befände sie sich in Haft. Die
Geschädigte glaubte, mit ihrer Nachbarin zu sprechen, bis das Telefonat an eine
vermeintliche Staatsanwältin übergeben wurde. Diese verlangte nun eine Kaution
in Höhe von 53.000 Euro, um die Untersuchungshaft der „Freundin“ abzuwenden.
Dafür könnten auch Wertgegenstände entrichtet werden, die jemand abholen käme.

Nicht mal eine Stunde später, gegen 16:30 Uhr, erschien die von der
„Staatsanwältin“ angekündigte „Außendienstmitarbeiterin“ bei der Seniorin in der
Liebigstraße, um die Kaution abzuholen. Im weiteren Verlauf kam es zu einer
Übergabe, bei der die 86-Jährige über ihr Esszimmerfenster eine schwarze
Kosmetiktasche mit Schmuckgegenständen im Wert von mehreren zehntausend Euro
aushändigte. Die Abholerin verschwand schließlich mit den Wertsachen in Richtung
Eppsteiner Straße. Erst als die Geschädigte ihre tatsächliche Nachbarin
telefonisch erreichte und sich nach deren Wohlergehen erkundigte, flog der der
Schwindel auf. Im Anschluss meldete die Seniorin den Betrug bei der Polizei.

Personenbeschreibung der Abholerin:

  • weiblich
  • circa 35 Jahre alt
  • circa 1,65m groß
  • südosteuropäische Erscheinung
  • etwas dunklerer Hauttyp
  • schlanke Körperstatur
  • auffällig schmale, glatte Nase
  • dunkelbraune/ schwarze Augen
  • schwarze schulterlange Haare mit einem Haargummi zum Zopf
    gebunden
  • stark geschminkt mit Foundation, sehr dunkel geschminkte
    Augenbrauen
  • trug eine knielange schwarze Steppjacke, darunter eine dunkle
    Hose oder Strümpfe und schwarze Handschuhe

Zeugen, die in diesem Zusammenhang Beobachtungen gemacht haben und
sachdienlichen Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Frankfurter
Kriminalpolizei unter der Rufnummer 069 / 755 52499 oder bei jeder anderen
Polizeidienststelle zu melden.

Frankfurter Polizei kontrolliert zur Fastnachtszeit

Frankfurt (ots)-(dr) – Zum eigentlichen Höhepunkt der Faschingszeit führt die Frankfurter Polizei wieder verstärkt Kontrollmaßnahmen im Stadtgebiet durch. Auch wenn in diesem Jahr vielerorts Veranstaltungen abgesagt wurden und keine Umzüge stattfinden, können sich Autofahrer in den kommenden Tagen darauf einstellen, bei Verkehrskontrollen genauestens auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft zu werden.

Alkohol am Steuer, eine Fahrt unter Drogeneinfluss – einige der Hauptgründe, die nach wie vor schwerwiegende Verkehrsunfälle verursachen. Neben möglichen Personen- und Sachschäden ziehen Trunkenheitsfahrten oftmals weitreichende Konsequenzen nach sich und das nicht nur für den eigenen Geldbeutel.

Im Folgenden wird deshalb nochmal eindringlich an die wesentlichen Punkte erinnert, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt:

0,0 Promille: Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer alkoholisiert fährt, dem droht ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie die Verlängerung der Probezeit.

0,3 Promille: Ab diesem Wert kann bereits auch für alle anderen der Führerschein weg sein, sollten Ausfallerscheinungen vorliegen oder es gar zu einem Unfall kommen. Hinzu kommen 3 Punkte in Flensburg und ein Strafverfahren.

0,5 bis 1,09 Promille: Wer in diesem Bereich liegt und sonst keine Ausfallerscheinungen aufweist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit folgenden Sanktionen rechnen – ein Bußgeld ab 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, mindestens 1 Monat Fahrverbot.

1,1 Promille: Ab diesem Wert liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor. Folgen sind die Einleitung eines beweissichernden Strafverfahrens, die Anordnung einer Blutentnahme, die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Führerscheins und in Abhängigkeit einer strafprozessualen Entscheidung eine empfindliche Geldstrafe sowie der Führerscheinentzug bzw. zusätzlich 3 Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Nicht zu unterschätzen sind in diesem Zusammenhang erhebliche Auswirkungen, die ein Führerscheinentzug auf das Privat- und Berufsleben nehmen kann.

Auch das Fahren unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr ist nicht erlaubt. Im Gegensatz zum Alkohol gibt es hierbei keine Grenzwerte. Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis und der Erhöhung des Punktekontos drohen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auch strafrechtliche Konsequenzen.

Was viele außerdem nicht wissen: Für die Fahrt mit einem E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer, sodass man sich über die möglichen Folgen im Klaren sein sollte und das beliebte Zweirad besser stehen lässt.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte dies nur im absolut nüchtern Zustand tun. Andernfalls gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern unter Umständen auch andere. Es ist daher ratsam, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, damit auch jeder sicher zuhause ankommt.

Trotz der reduzierten Fastnachtsaktivitäten werden die Beamtinnen und Beamten der Frankfurter Polizei, insbesondere mit Blick auf die Fahrtüchtigkeit aller Verkehrsteilnehmer, intensive Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durchführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen.

Bus auf Parkplatz abgebrannt

Frankfurt-Eschersheim (ots)-(dr) – Am Dienstagabend 22. Februar 2022 brannte auf einem Parkplatz im Stadtteil Eschersheim ein offenbar ausrangierter Omnibus vollständig aus. Über den Notruf ging um kurz vor 18.00 Uhr die Meldung über einen brennenden Bus ein, der im Berkersheimer Weg stehen soll.

Auf dem Parkplatz eines Bowling-Centers stellten die eintreffenden Kräfte der Feuerwehr und der Polizei einen dort abgestellten Omnibus fest, der bereits im Vollbrand stand. Trotz der sofort eingeleiteten Löscharbeiten brannte dieser vollständig aus. Ersten Erkenntnissen zufolge stand der Bus schon einen längeren Zeitraum ohne Kennzeichen auf dem Parkplatz. Die Schadenshöhe wird auf circa 20.000 Euro geschätzt.

Das Brandkommissariat der Frankfurter Polizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

Zeugen mit sachdienlichen Hinweisen werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 069 / 755 51599 in Verbindung zu setzen oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Versuchter Automatenaufbruch am Bahnhof Bad Nauheim

Bad Nauheim (ots) – Am Bahnhof Bad Nauheim haben noch unbekannte Täter versucht einen Süßwarenautomaten aufzubrechen. Eine Streife der Bundespolizei stellte den stark beschädigten Automaten bei einer routinemäßigen Bestreifung gegen 3 Uhr heute Morgen fest. Eine eingeleitete Fahndung brachte bisher keine Hinweise zu den Tätern. Die Höhe des Schadens kann noch nicht beziffert werden.

Zu den laufenden Ermittlungen wegen des versuchten besonders schweren Falls des Diebstahls sucht die Bundespolizei nach Zeugen. Unter der Telefonnummer 069/130145 1103 können sachdienliche Hinweise der Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main gemeldet werden.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main

Verdacht des Fahrraddiebstahls

Frankfurt-Bornheim (ots)-(dr) – Beamte des 6. Polizeireviers haben am Dienstagabend 22.02.2022 einen 42-jährigen Mann in Bornheim festgenommen, der im Verdacht steht, 2 Fahrräder entwendet zu haben. Gegen 22:30 Uhr bemerkten Polizeibeamte während ihrer Streifenfahrt einen Radfahrer, der die Rendeler Straße aus Richtung Gronauer Straße kommend in Fahrtrichtung Heidestraße befuhr.

Auffällig war, dass dieser ein zweites Fahrrad neben sich her mitführte. Die Beamten entschlossen sich daraufhin, den Mann einer Kontrolle zu unterziehen. Auf Nachfrage zu der Herkunft der Fahrräder machte er ihnen gegenüber widersprüchliche Angaben und konnte auch keinen Eigentumsnachweis erbringen. Zudem fanden sie in einer von ihm mitgeführten Tasche mehrere Fahrradteile auf.

Was folgte, war die vorläufige Festnahme des wegen Eigentumsdelikten einschlägig bekannten 42 Jahre alten Mannes. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen setzten die Beamten ihn wieder auf freien Fuß.

  • Die beiden neuwertigen Trekkingräder, ein “Scott Cross 50” in schwarz und ein “Cube Cross PRO HPA” in blau, sowie das aufgefundene Zubehör stellten sie sicher.

Die Frankfurter Polizei sucht nun Zeugen bzw. Eigentümer, die angeben können, wo die Fahrräder entwendet wurden. Diese werden gebeten, sich beim 6. Polizeirevier unter der Rufnummer 069/755-10600 zu melden.


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