v.l.n.r. Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Prof. Dr. Arnd Poetzsch-Heffter, Präsident (Thomas Koziel)

Kaiserslautern – Am 23. Februar verabschiedeten die Technische Universität Kaiserslautern und der Campus Landau der Universität Koblenz-Landau mit der Grund- und der Wahlordnung einstimmig die rechtlichen Regelungen für die zusammengeführte Universität in Rheinland-Pfalz, die zukünftig „Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau“, kurz RPTU heißen wird. Die jeweils 15 Mitglieder der beiden verantwortlichen Senatsausschüsse legten damit gleichzeitig die nächsten Schritte für das Zusammenwachsen ihrer Universitätsstandorte fest. Die Ordnungen erhielten am 25. Februar auch die Zustimmung vom gemeinsamen Hochschulrat und werden nun dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit zur Genehmigung übergeben.

„Ich beglückwünsche Sie zu dem Ergebnis Ihrer Zusammenarbeit. Die Zeichen stehen auf Erfolg – mit den beiden Ordnungen bereiten Sie den Boden, in dem unsere Idee, einer in Forschung und Lehre starken, innovativen und zukunftsorientierten Technischen Universität, wächst und gedeiht. Das stärkt den Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz national und international“

gratuliert Wissenschaftsminister Clemens Hoch.

Als einzige Technische Universität in Rheinland-Pfalz besitzt die RPTU ein Alleinstellungsmerkmal, das sie mit dem Namen folgerichtig besetzt. Albrecht Hornbach, Vorsitzender des Hochschulrats der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität, IHK Präsident der Pfalz sowie Vorsitzender der Hornbach Management AG, betont:

„Die neue, starke ‚Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau‘ wird durch ihre Synergien in Forschung und Lehre eine wertvolle Bereicherung für die beiden Standorte Kaiserslautern und Landau, für das Land sowie für die internationale Wissenschaft sein. Mit ‚University of Kaiserslautern-Landau‘ wurde dafür eine eingängige internationale Namensentsprechung gewählt“.

Die Grundordnung bestimmt, in Ergänzung des Hochschulgesetzes des Landes, die innere Ordnung der Universität. Sie legt beispielsweise den Namen fest, die Zusammensetzung des Senats und der Universitätsleitung, aber auch die Art und Anzahl der Fachbereiche. Sie regelt zudem, wie Entscheidungen getroffen werden. Die Wahlordnung beschreibt unterdessen, wie Gremien und Ämter besetzt werden.

Grund- und Wahlordnung wurden im vergangenen Jahr von den Senatsausschüssen beider Universitätsstandorte entwickelt. Wegweisend war das im Juni 2021 verabschiedete Leitbild der RPTU, das Selbstverständnis, Werte und handlungsleitenden Prinzipien beschreibt.

„Mit über 20.000 Studierenden und über 300 Professuren wird die RPTU zur zentralen wissenschaftlichen Institution in der Pfalz, die ihren Studierenden Zukunft bietet, die Forschung mit internationaler Strahlkraft betreibt und die der Gesellschaft und Wirtschaft als Innovationspartner zur Seite steht“

so Prof. Dr. Arnd Poetzsch-Heffter, Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern.

„Nun gilt es, die mannigfaltigen Stärken der RPTU weiter auszubauen und neue Potenziale zu identifizieren und auszuschöpfen. Dies werden wir in einem strukturierten Hochschulentwicklungsprozess tun, den wir gemeinsam mit allen Mitgliedern der RPTU zeitnah starten wollen“,

erläutert Prof. Dr. Gabriele E. Schaumann, die als Mitglied der präsidialen Doppelspitze der Universität Koblenz-Landau für die Universität in Landau verantwortlich ist. Die Grundordnung bildet den Rahmen für den Hochschulentwicklungsprozess. Das schrittweise Zusammenwachsen der Standorte gewährleistet, dass Ergebnisse direkt umgesetzt werden können.

Die verabschiedete Grundordnung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Sie sieht zu Beginn eine Teilautonomie beider Standorte in Forschung und Lehre vor. Hierzu übertragen der Senat und die Universitätsleitung der RPTU zunächst Aufgaben an die sogenannten Campussenate und Campusleitungen. Die campusbezogenen Gremien bilden zusammen die jeweiligen standortübergreifenden Gremien der Universität: die Campusleitungen formieren sich gemeinsam zur Universitätsleitung und die Campussenate zum Universitätssenat. So wird der Wissenschaftsbetrieb zunächst unverändert weitergeführt und gleichzeitig Raum gegeben, Abläufe und Prozesse zu prüfen und schrittweise zu synchronisieren. Zudem können Ergebnisse aus dem Hochschulentwicklungsprozess laufend übernommen werden.

Schließlich geben die campusbezogenen Gremien ihre Aufgaben schrittweise an die standortübergreifenden Gremien zurück. Ein erster Schritt ist zum Amtsantritt einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten für Oktober 2024 vorgesehen. In den kommenden Wochen wird die Ausschreibung vorbereitet und mit der Suche nach geeigneten Persönlichkeiten begonnen. Bis Amtsantritt sieht die Grundordnung eine präsidiale Doppelspitze vor, besetzt mit Poetzsch-Heffter und Schaumann. Die Grundordnung hat bis 30. Juni 2027 Gültigkeit. Danach tritt eine neue Grundordnung in Kraft, als Ergebnis des Hochschulentwicklungsprozesses der kommenden Jahre.