Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto (PxHere)

Roller ohne gültige Versicherung

Schifferstadt – Am gestrigen Abend, zwischen 21:00 Uhr und 22:50 Uhr, richteten Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt eine Kontrollstelle am Südbahnhof ein. Hierbei fiel ein 37-jähriger Rollerfahrer auf, da der bestehende Versicherungsschutz für den Roller Ende Februar dieses Jahr abgelaufen ist. Seitens der Polizei wird darauf hingewiesen, dass jedes Jahr zum 01.03. die Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit verlieren und die Farben der Kennzeichen geändert werden. Ab dem 01.03.2022 sind die Versicherungskennzeichen grün. Weiterhin wurden Verstöße wegen Nichtmitführens des Führerscheins, der Warnweste, des Verbandskastens, sowie des Warndreiecks festgestellt und entsprechend verwarnt.

Unfallflucht – PKW flüchtig

Am 08.03.2022, gegen 13:15 Uhr, fuhr eine 21-jährige PKW-Fahrerin die Lützelstraße in Richtung Langgasse. Beim Vorbeifahren an einem geparkten PKW fuhr die Fahrerin trotz eines entgegenkommenden PKWs in die Engstelle ein, sodass sich die Außenspiegel der PKWs berührten. Der entgegenkommende PKW setzt seine Fahrt fort. Es soll sich um einen schwarzen PKW mit vermutlich rotlackierten Außenspiegeln gehandelt haben. An dem PKW der 21-Jährigen entstand Sachschaden von etwa 50 Euro. Ermittlungen wegen Unfallflucht wurden aufgenommen. Zeugen, die Angaben zum Unfallgeschehen oder Hinweise zu dem schwarzen PKW geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Unter Drogeneinfluss und ohne Versicherungsschutz unterwegs

Ein fehlendes Versicherungskennzeichen war am Dienstag um 18:00 Uhr An den Gewerbewiesen der Anlass für eine Verkehrskontrolle. Als der 41-jährige Fahrer eines E-Scooters kontrolliert wurde, stellte die Polizeistreife zudem drogentypische Auffälligkeiten bei ihm fest. Da ein Drogentest positiv auf Amfetamin und Kokain reagierte, wurde neben einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss eingeleitet.