Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Motorrad © aaw on Pixabay

Diebstahl eines hochwertigen Porsche 911 GT3 RS

In der Zeit von Samstag, 05.03.2022, 20:10 Uhr bis Sonntag, 06.03.2022, 13:35 Uhr wurde in Bingen am Rhein im Bereich der Helmutstraße ein nahezu neuwertiger Porsche 911 GT3 RS entwendet. Das Fahrzeug stand in einer verschlossenen Lagerhalle, in welche die bislang unbekannten Tatverdächtigen einbrachen. Der entwendete Sportwagen besitzt eine auffällige grüne Rennlackierung mit dem schwarzen Schriftzug an den Fahrzeugtüren „GT3 RS“, sowie einen grün-schwarz lackierten feststehenden Rennsport-Heckspoiler. Wer kann Hinweise zu der Tat, bzw. den bislang unbekannten Tatverdächtigen geben? Hinweise sind bitte über die Telefonnummer 0671 8811-0 an die Polizei Bad Kreuznach zu richten.

Dreister Etikettenbetrug in Mainzer Elektronikfachmarkt

Mainz-Altstadt (ots) – Am gestrigen Dienstag ging dem Ladendetektiv eines
Mainzer Elektronikfachmarktes ein Betrüger ins Netz. Er hatte den 22-jährigen
Mainzer wiedererkannt, der am vergangenen Freitag das Preisetikett einer
Grafikkarte ausgetauscht hatte.

Da der Schwindel an der Kasse nicht auffiel, zahlte der 22-Jährige lediglich
einen moderaten dreistelligen Geldbetrag. Auf diese Art und Weise prellte er den
Fachmarkt um über 90% des eigentlichen Kaufpreises.

Der Betrug fiel dem Personal erst im Nachgang auf. Die Tat wurde allerdings mit
der Videoüberwachung aufgezeichnet.

Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

Einbruch bei Kulturgemeinschaft und Anliegerwohnung

Mainz-Oberstadt (ots) – Im Laufe des gestrigen Dienstags kam es in der Mainzer
Oberstadt zu einem Einbruch in die Räumlichkeiten einer Kulturgemeinschaft und
der anliegenden Hausmeisterwohnung.

Indem der/die unbekannte Täter/in ein Fenster einschlug, verschaffte er/sie sich
Zutritt zu dem betroffenen Gebäude. Als die tagsüber abwesende 60-jährige
Bewohnerin am Abend in ihre Wohnung zurückkehrte, stellte sie fest, dass diese
komplett durchwühlt war. Neben zwei gestohlenen Gegenständen fiel der
60-Jährigen auf, dass der/die Täter/in an ihren Lebensmitteln bedient hatte.

Die Kriminalpolizei sicherte vorhandene Spuren. Die Ermittlungen dauern an.

Genug Betrug: Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor Fakeshops

Mainz (ots) – Immer wieder landen Interessierte auf der Suche nach dem
günstigsten Preis oder einem bestimmten Angebot im Internet bei einem Fakeshop.

Auf der Internetseite fahrrad-handels.de wurden beispielsweise Fahrräder und
E-Bikes zu sehr günstigen Preisen angeboten. Wer allerdings die Angaben im
Impressum überprüfte, konnte schnell herausfinden, dass mit diesem Shop etwas
nicht stimmt. Unter der angegebenen Rufnummer war niemand zu erreichen und auf
E-Mail-Anfragen antwortete niemand.

Fakeshops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen, darauf weisen die
Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt hin. Die Internetseiten sind
professionell gestaltet und halten viele Informationen wie Impressum, allgemeine
Geschäftsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten vor. Doch die Angaben sollten
sorgfältig überprüft werden, bevor eine Bestellung abgegeben wird. Die
Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie
man sich vor einem finanziellen Schaden beim Online-Shopping schützen kann.

Domain überprüfen:

Bevor man sich das Angebot auf der Internetseite genauer ansieht, sollte ein
Blick in die Adresszeile geworfen werden. Gerade bei Fakeshops passt der Name
der Domain nicht zu den auf der Seite angezeigten Angeboten. Außerdem sollte
sich in der Adressleiste ein Schlosssymbol befinden. Ist ein solches Symbol
nicht vorhanden, sollte dem Shop keine weitere Beachtung geschenkt werden.

Niemals per Vorkasse zahlen:

Auf den fragwürdigen Seiten werden meist bis zum letzten Bestellschritt
verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Bei Abschluss der Bestellung ist dann
aber nur noch Vorkasse möglich. Dies ist mit Abstand die schlechteste
Zahlungsmethode, da der Kaufpreis vorab überwiesen werden muss und letztlich
keine Ware ankommt. Auch wenn der Preis unschlagbar günstig ist und man sich das
Angebot nicht entgehen lassen will, sollte niemals eine Bestellung per Vorkasse
getätigt werden.

Angaben im Impressum überprüfen:

Ist in einem Online-Shop überhaupt kein Impressum angegeben, sollte auf gar
keinen Fall dort bestellt werden. Aber auch Seiten mit einem Impressum darf
nicht blind vertraut werden. Die dort gemachten Angaben sollten überprüft
werden. Meist lässt sich schon durch eine Internetsuchmaschine schnell
herausfinden, dass mit der angegebenen Adresse etwas nicht stimmen kann, weil es
entweder die Adresse gar nicht gibt oder eine andere Firma an dieser Adresse
ihren Geschäftssitz hat.

Vorsicht Kundenbewertungen:

Von Kundenbewertungen auf den Internetseiten sollte man sich auf keinen Fall
beeinflussen lassen. Diese sind alles andere als aussagekräftig, da sie von den
Kriminellen meist selbst verfasst und auf der Seite platziert wurden. Besser ist
es, den Shop-Namen über eine Internetsuchmaschine zu überprüfen. Sollte der Shop
bereits negativ aufgefallen oder gar andere Verbraucherinnen und Verbraucher
betrogen haben, finden sich dazu Hinweise im Netz. Auch Gütesiegel sind keine
Gewähr für die Seriosität eines Shops. Nur wenn sich die Siegel tatsächlich
anklicken lassen und zu einem Zertifikat des Siegel-Ausstellers führen, kann von
deren Echtheit ausgegangen werden.

Weitere Informationen finden sich unter:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping

www.verbraucherzentrale-rlp.de/kostenfallen

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce
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Mit mehr als 2 Promille unterwegs

Niederheimbach, Bundesstraße 9, 08.03.2022, 19.06 Uhr

Der Polizei wurde ein in Richtung Koblenz in Schlangenlinien fahrender PKW gemeldet. In Höhe des Bahnhofes Niederheimbach konnte das Fahrzeug angehalten und der Fahrer überprüft werden. Bei dem 54jährigen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis konnte deutlicher Atemalkohol festgestellt werden. Ein Alkoholtest wies einen Wert von 2,1 Promille aus. Der Führerschein wurde sichergestellt, dem Fahrer wurde ein Blutprobe entnommen. Er hat sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu verantworten.

Rollerfahrer ohne Versicherungsschutz unterwegs

Bingen, Schutheiß-Kollei-Straße, 08.03.2022, 12.38 Uhr

Bei der Kontrolle eines Rollers stellten die Beamten fest, dass an diesem noch das Versicherungskennzeichen aus 2021 angebracht war. Mit dem Vorwurf konfrontiert gab der 29 jährige Fahrer an, nicht gewusst zu haben, dass das neue Versicherungsjahr bereits begonnen hatte. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Einbruch und Sachbeschädigung

Bacharach, Campingplatz, 07.03.2022, 17:00 Uhr bis 08.03.2022, 10.30 Uhr

Ein bisher unbekannter Täter trat die Eingangstür zur Toilettenanlage ein und ging die darin befindlichen Münzautomaten an, die jedoch kein Bargeld beinhalteten. Anschließend wurden mehrere Spiegel beschädigt. Der Sachschaden dürfte sich auf 1000 EUR belaufen. Hinweise bitte an die Polizei Bingen, Telefon 06721 9050.

Krankenfahrstuhl ohne Versicherungsschutz

Bingen, Saarlandstraße, 08.03.2022, 07:40 Uhr

Beim Befahren der Saarlandstraße wurden die Polizeibeamten auf einen Krankenfahrstuhl aufmerksam, an dem noch das blaue Versicherungskennzeichen aus 2021 angebracht war. Der 25 jährige Fahrer führte aus, nicht gewusst zu haben, dass das neue Versicherungsjahr bereits begonnen hatte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Bingen, Gustav-Stresemann-Straße, 08.03.2022, 07:50 Uhr

Bei der Kontrolle eines PKW mit rumänischem Kennzeichen händigte der 32 jährige Fahrer eine britische Fahrerlaubnis aus. Nach entsprechenden Recherchen stellte sich heraus, dass der Fahrer seit 8 Jahren einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Kraftfahrsteuergesetz eingeleitet.