Hessen (ots) – Die Rechtsanwaltskammer München warnt vor Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei “Kanzlei Schmidt und Kollegen” bzw. “KS Anwaltssozietät”. In den vergangenen Tagen sind offenbar bundesweit Schreiben an Privatpersonen unter dem Betreff “Vorgerichtliche Mahnung” von der angeblichen Kanzlei, die unter einer Adresse in der Münchner Maximilianstraße auftritt, versandt worden. Die Adressaten werden in diesem Schreiben aufgefordert, Zahlungen mittels Lastschriftverfahren an eine “Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH” zu leisten.

“So auch im Werra-Meißner-Kreis, wo es am heutigen Tage zu mehren Anrufen/Anzeigen bei der Polizei kam. Die Empfänger dieser Schreiben werden aufgefordert mittels Lastschrift 289,50 Euro zu bezahlen. Dem Schreiben ist oftmals auch ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat beigefügt. Weiterhin wird in diesem Schreiben mit Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher oder auch Pfändung gedroht”, erläutert das für Betrugsdelikte zuständige Fachkommissariat der Polizeidirektion Werra-Meißner.

Laut Verbraucherzentralen sind dies alles “leere Drohungen”. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel (Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil) nicht möglich.

“Daher wird geraten sich nicht einschüchtern zu lassen, keine Forderungen zu bezahlen oder die Kündigungsschreiben mit persönlichen Daten/Bankverbindungen zurückzusenden”, lauten einige Tipps der Polizei.

Ergänzende Informationen:

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass unter der angegebenen Adresse keine Kanzlei existiert. Die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen “Benjamin Kowalski” und “Michael Schmidt” sind keine in München zugelassenen Rechtsanwälte und keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München.

Auch die genannte “Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH” scheint tatsächlich nicht zu existieren. Anrufe unter der angegebenen Telefonnummer führen lediglich zu einer Mailboxansage, die keine Zugehörigkeit zu einer Kanzlei erkennen lässt.

Ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist und damit unter dieser Berufsbezeichnung auftreten darf, kann unter www.rechtsanwaltsregister.org von jedermann nachgeprüft werden.


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