Sach- und Personenschaden bei Wildunfällen

Mannheim (ots) – Von Donnerstag auf Freitag kam es im Rhein-Neckar-Kreis zu zahlreichen Verkehrsunfällen mit Personen- und Sachschäden durch Wildwechsel. In Schwetzingen auf der B291 wurde eine 35-jährige Mazda-Fahrerin, gegen 20.30 Uhr, bei dem Zusammenstoß mit einem Wildschwein leicht verletzt und das Tier getötet. An dem Mazda entstand ein Schaden von rund 3.000,- Euro.

Ebenfalls ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstand bei einem Zusammenstoß einer 49-jährigen Mercedes-Fahrerin mit gleich zwei Wildschweinen, die gegen 22.40 Uhr die K4256 bei Nussloch überquert hatten. Beide Schweine wurden dabei tödlich verletzt.

Jeweils nur einen Blechschaden von mehreren Hundert Euro verursachten Wildschweine in Mühlhausen, gegen 19.45 Uhr auf der L546 und in Wiesloch auf der Baiertaler Straße, kurz nach 20 Uhr. Der Audi und Opel-Fahrer kamen beide mit dem Schrecken davon, die Tiere starben.

Tipps der Polizei zur Vorbeugung von Wildunfällen:

Besonderes Unfallrisiko besteht

  •    – In Regionen mit dichtem Waldbestand
  •    – Auf Landstraßen, insbesondere in Übergangsbereichen zwischen
  •      Wald  und Feldgebiet
  •    – Im Frühjahr und Herbst
  •    – In der Morgen- und Abenddämmerung sowie nachts

   Fahrverhalten

  •    – Das Warnschild Wildwechsel beachten
  •    – Geschwindigkeit anpassen, bremsbereit sein, Abstand halten
  •    – Nachts mit Fernlicht fahren
  •    – Den Fahrbahnrand beobachten

   Reaktion bei Wildwechsel

  •    – Bremsen, ohne sich und den nachfolgenden Verkehr zu gefährden
  •    – Hupen und das Fernlicht abblenden
  •    – Wenn ein Tier die Fahrbahn überquert hat, mit nachfolgenden Tieren rechnen

   Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist

   – Das Lenkrad festhalten und keine unkontrollierten
     Ausweichmanöver riskieren. Der Frontalzusammenstoß mit Wild ist
     ungefährlicher als der Aufprall auf einen Baum, ein anderes Auto
     oder das Abkommen von der Fahrbahn

   Nach einem Wildunfall

  •    – Sofort anhalten und Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warndreieck)
  •    – Ggf. Verletzten helfen
  •    – Überfahrenes (totes) Wild von der Fahrbahn ziehen oder absichern.
  •    – Infektionsrisiko beachten (Einweghandschuhe benutzen). Achtung, angefahrene Tiere können gefährlich sein!
  •    – Niemals dem flüchtenden Wild folgen oder es berühren
  •    – Schnellstmöglich die Polizei verständigen (Notruf 110), auch wenn kein Schaden entstanden ist
  •    – Niemals ein Wildtier (tot oder verletzt) ins Fahrzeug legen oder zum Tierarzt fahren (dies könnte den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllen)