Daten Grundlage von Betrugsdelikten

Lauterecken (ots) – Jeden Tag werden bei der Polizei Sachverhalte gemeldet, bei welchen Betrüger Personendaten zum Betrug verwenden. So hatte ein Mann aus Hoppstädten bereits im Oktober von einer Schweizer Firma eine Rechnung erhalten, obwohl dieser dort noch nie etwas bestellt hatte.

Offensichtlich griff ein "Unbekannter" auf von ihm ausgespähte Daten zurück, mit der er die Firma prellte. Der Angeschriebene hat zwar keinen tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden, wurde jedoch durch die Rechnungsstellung verunsichert und suchte einen Rechtsanwalt sowie die Polizei auf. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass eine zeitnahe Meldung solcher Sachverhalte die größte Wahrscheinlichkeit auf einen Ermittlungserfolg hat, wenn überhaupt eine Recherche möglich ist. Dass es immer ratsam ist, die eigenen Kontoauszüge zu kontrollieren, zeigt auch der nachfolgende Fall:

Ein Mann aus St. Julian wurde von einem Telefon-Anbieter zu einem angeblich von ihm stammenden Auftrag angeschrieben. Bei der Firma waren Unstimmigkeiten bei den Personalangaben zur Bestellung eines Produktes aufgefallen. Auch hier entstanden dem Kunden keine Unkosten. Wäre die versuchte Täuschung nicht aufgefallen, wäre der Rechnungsbetrag vermutlich von dem Konto des Anzeigers abgezogen worden.