Ludwigshafen: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiwagen, RLP © Holger Knecht

Geldbeutel aus Handtasche geklaut

Ludwigshafen (ots) – Eine 81-jährige Ludwigshafenerin ging am Mittwoch den 25.05.2022, gegen 15:00 Uhr, in einem Supermarkt in der Oppauer Straße einkaufen. Während sie ihre Einkäufe tätigte, ließ sie ihre Handtasche wohl teilweise unbeaufsichtigt im Einkaufswagen liegen. Später musste sie feststellen, dass Unbekannte ihren Geldbeutel aus der Handtasche gestohlen hatten.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise der Polizei, um sich vor Taschendieben zu schützen:

  • Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.

Weitere Tipps wie sie sich vor Dieben und Betrügern schützen können, finden sie unter www.polizei-beratung.de.

Betrunkener Radfahrer stürzt

Ludwigshafen (ots) – Am 26.05.2022 fuhr ein 35-jähriger Radfahrer gegen 17:20 Uhr auf der Ludwigstraße in Richtung Berliner Platz. Hierbei stieß er seitlich mit einem geparkten Auto zusammen und stürzt daraufhin. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.000 Euro. Der Radfahrer verletzte sich beim Sturz leicht, ein Atemalkoholtest ergab 2,77 Promille.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Ihn könnte eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe erwarten.

Außerdem überprüft die jeweils zuständige Führerscheinstelle auch bei Verkehrsstraftaten, die mit einem Fahrrad begangen werden, ob eine Geeignetheit des Unfallverursachers für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt. Schlimmstenfalls kann ein solcher Radunfall unter Alkoholeinfluss den Führerschein kosten.