Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

Körperverletzung vor Gaststätte

Neuhofen (ots) – Ein 52-jähriger Neuhofener wurde am Samstagabend (04.06.2022), gegen 23:00 Uhr, vor einer Gaststätte in der Woogstraße durch einen ebenfalls 52-Jährigen mit einem Faustschlag attackiert. Zuvor war dem Täter und einem unbekannten Begleiter der Einlass zur Gaststätte verwehrt worden. Den Täter erwartet nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Der 52-jährige Neuhofener musste auf Grund des Angriffs zur Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden.

Zeugen die Angaben zu der oben genannten Auseinandersetzung machen können werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 – 4950 oder via E-Mail unter pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Verkehrsunfall durch stark alkoholisierten Fahrradfahrer

Maxdorf (ots) – Am späten Samstagnachmittag 04.06.2022 kam es in der Bahnhofstraße in Maxdorf zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem geparkten Pkw. Der 60-jährige Fahrradfahrer kollidierte aufgrund seiner starken Alkoholisierung mit dem am Straßenrand abgestellten Pkw und stürzte zu Boden. Der Fahrradfahrer aus Dannstadt-Schauernheim verletzte sich dabei leicht.

Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca.500 Euro. Gegen den 60-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.

In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB einer Trunkenheitsfahrt strafbar.

Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine “relative Fahruntüchtigkeit” vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der “absoluten Fahruntüchtigkeit” ab 1,6 Promille “relativ fahruntüchtig” wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Betrugsversuch durch Gewinnversprechen

Schifferstadt (ots) – Am Freitag den 03.06.2022, gegen 10:00 Uhr, erhielt eine 74-jährige Schifferstädterin einen Anruf, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie angeblich 38.000EUR gewonnen hätte. Vor Auszahlung des Betrages müsse sie aber noch 900EUR Gebühr bezahlen, um später den Gewinn zu erhalten. Die 74-jährige erkannte den Betrugsversuch und verständigte die Polizei.

Tipps Ihrer Polizei:

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel “Gebühren” zu bezahlen. Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Betrügern laufend verändert.

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern!
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Versuchen Sie, unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank rückgängig machen zu lassen.

Betrugsversuch durch falsche Polizeibeamte

Limburgerhof (ots) – Eine 67-Jährige erhielt am Donnerstag den 02.06.2022, gegen 12:00 Uhr, einen Anruf einer angeblichen Polizeibeamtin der “Federal Police” in Berlin. Die weibliche Anruferin forderte Informationen über Bank- und Kontodaten von der 67-Jährigen. Diese erkannte den Betrugsversuch glücklicherweise und beendete das Gespräch. Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:

  • Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110
    an.
  • Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte.
  • Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon mit den Worten “Rate mal, wer hier spricht!” oder ähnlichen Formulierungen meldet, ohne sich selbst namentlich vorzustellen.
  • Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste! Geben Sie bei Rückfragen an die Polizei die Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst über die Tasten ein.
  • Erstatten Sie Anzeige, falls Sie Opfer geworden sind.
  • Im Notfall wählen Sie die 110, Notruf Polizei.

Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.