Neustadt: Hauptausschuss votiert für Einführung einer Wettbürosteuer

Neustadt an der Weinstraße – In Neustadt an der Weinstraße wird zum 1. Juli 2022 eine Wettbürosteuer eingeführt. Das soll der Stadtrat nach dem einstimmigen Votum des Hauptausschusses in seiner nächsten Sitzung beschließen.

Besteuert werden damit – neben der Vergnügungssteuer für Glücksspiele – zukünftig auch Pferde- und Sportwetten in Wettbüros. Der Steuersatz beträgt drei Prozent vom Bruttowetteinsatz. Abgeführt werden muss der Betrag vom Betreiber des Wettbüros, der ihn auf seine Kunden umlegen kann. Die Einnahmen werden – bei aktuell zwei Büros – auf rund 50.000 Euro geschätzt.

Die Stadt folgt damit rheinland-pfälzischen Städten wie Kaiserslautern, Koblenz oder Ludwigshafen. Die Steuer soll helfen, Spielsucht zu bekämpfen beziehungsweise ihr vorzubeugen und einer wachsenden Zahl von Wettbüros entgegenzuwirken. Denn Untersuchungen haben gezeigt, dass gerade von Wettbüros mit ihrer typischen Ausstattung und zum Wetten anreizenden Atmosphäre, insbesondere für jüngere Wettende eine erhöhte Suchtgefahr ausgeht.


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