Worms: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Schutzweste © oberaichwald on Pixabay

Sachbeschädigung und Widerstand gegen Polizisten

Worms (ots) – Am Sonntag 31.07.2022, kam es gegen 05:00 Uhr morgens in der Mainzer Straße in Worms zu einer Sachbeschädigung an Fahrzeugen. Hierbei soll eine männliche Person die Scheibe eines geparkten Fahrzeugs eingeschlagen haben und daraufhin in Richtung Hafenstraße geflüchtet sein.

Im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung konnte die durch Zeugen beschriebene männliche Person im Bereich der Spießstraße angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen werden. Während der Personenkontrolle verhielt sich der Beschuldigte gegenüber den eingesetzten Polizisten hoch aggressiv und leistete Widerstand bei der Festnahme. Hierbei wurde ein Polizist leicht verletzt.

Er wurde aufgrund seines Verhaltens in Gewahrsam genommen und zur Polizeiinspektion Worms verbracht. Weitere Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 in Verbindung zu setzen.

Kreis Alzey-Worms

Betrunkener legt sich mit Polizei an

Wendelsheim (ots) – Zu einem unschönen Vorfall kam es am Freitag 29.07.2022 an einem Verbrauchermarkt. Der Rettungsdienst hatte dort einen stark alkoholisierten 36-jährigen Mann aus Ludwigshafen behandelt. Da der Mann einen E-Scooter bei sich führte, befürchteten die Sanitäter, dass der Mann damit nach der Behandlung betrunken weiterfahren könnte und verständigten deswegen die Polizei.

Als die Beamten der PI Alzey dort eintrafen verweigerte der Betrunkene jegliche Kooperation und zeigte den Beamten statt dessen den Mittelfinger. Als er sich dann noch vor den Beamten bedrohlich aufbaute, wurde er zu Boden gebracht und bekam trotz heftiger Gegenwehr Handschellen angelegt.

Bei einer weiteren Überprüfung des Mannes wurde festgestellt, dass gegen diesen ein aktueller Haftbefehl vorlag. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und ihm wurde eine Blutprobe entnommen.

Er blieb zur Abwehr weiterer Gefahren durch ihn, im Polizeigewahrsam und durfte diesen erst verlassen, nachdem der im Haftbefehl geforderte Geldbetrag entrichtet worden war. Wegen der Widerstandshandlung gegen die Polizeibeamten erwartet den Mann nun ein Strafverfahren.