Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto (PxHere)

Speyer – Kontrollen des Radverkehrs auf Fußgängerweg am Woogbach

Am Dienstag, den 02.08.2022, zwischen 11 Uhr und 11:30 Uhr, führte die Polizei Speyer aufgrund von Bürgerbeschwerden Kontrollen des Radverkehrs auf dem Fußgängerweg entlang des Woogbachs zwischen Petschengasse und Mausbergweg durch. Im Kontrollzeitraum befuhren sechs Verkehrsteilnehmer den Fußgängerweg verbotswidrig mit ihrem Fahrrad und wurden verwarnt. Wenig Verständnis für die Kontrollen zeigten – neben den Betroffenen – auch unbeteiligte Passanten unter Verweis auf eine subjektiv ausreichende Wegesbreite sowie subjektiv empfundene Beschilderungsdefizite.

Zwei E-Scooter nach Verstößen sichergestellt, Regeln für E-Scooter

Am Dienstag, den 02.08.2022, um 14:50 Uhr, befuhr ein 24-Jähriger aus dem Kreis Germersheim die Wormser Landstraße mit seinem E-Scooter und fiel einer Polizeistreife auf, da an seinem Gefährt kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der anschließenden Kontrolle gab der Fahrer an, das Gefährt online aus privater Hand ohne Dokumente erworben zu haben. Die Beamten stellten den E-Scooter der Marke REVO (350W) sicher. Die Rahmennummer des E-Scooters ist ablesbar.

Um 17 Uhr entdeckte eine weitere Polizeistreife einen E-Scooter, der ohne Versicherungskennzeichen auf dem Bartholomäus-Weltz-Platz fuhr. Dessen 43-jähriger Fahrer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zeigte bei der anschließenden Kontrolle Anzeichen für einen kürzlich zurückliegenden Drogenkonsum. Ein Urintest verlief positiv auf den Cannabis-Wirkstoff THC sowie auf Amfetamin. Der Fahrer händigte den Beamten außerdem einen in seiner Hosentasche befindlichen Joint aus. Der 43-Jährige wurde zur Polizeidienststelle verbracht, wo ihm zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen wurde. Die Beamten stellten seinen E-Scooter der Marke Ninebot sicher. Ihn erwarten Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Mutmaßliche Eigentümer eines verlorenen oder gestohlenen E-Scooters der Marken REVO oder Ninebot werden gebeten, sich unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de unter Vorlage eines Eigentumsnachweises an die Polizei Speyer zu wenden.

Die Polizei weist auf folgende technischen und verhaltensbedingten Notwendigkeiten hin:

  • E-Scooter gelten rechtlich, wie PKW, als Kraftfahrzeuge. Werden
    sie unter dem Einfluss von mehr als 0,5 Promille Alkohol oder
    von Drogen / berauschenden Mitteln im öffentlichen
    Straßenverkehr geführt, drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote.
    Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit
    Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch
    der Führerscheinentzug in Betracht. Ein absolutes Alkoholverbot
    gilt in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren.
  • Ohne Vorliegen einer KFZ-Haftpflichtversicherung und ohne
    entsprechende Versicherungsplakette dürfen E-Scooter im
    öffentlichen Straßenverkehr nicht geführt werden. Sie sind nur
    dann versicherbar, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt.
    Folgende Ausstattung ist Voraussetzung für die Erteilung einer
    Betriebserlaubnis: zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen,
    eine Lenk- und Haltestange, Beleuchtung, seitliche Reflektoren,
    eine Klingel, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von
    maximal 20 km/h, sowie eine Leistungsbegrenzung von 500 Watt
    sowie von 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen.
  • Für E-Scooter besteht eine Radwegebenutzungspflicht; sind keine
    Radwege vorhanden, muss die für den normalen Fahrzeugverkehr
    bestimmte Fahrbahn benutzt werden. Hier ist möglichst weit
    rechts zu fahren. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.

Speyer – Diebstahl eines Katalysators

Auf dem Speyerer Festplatz flexten unbekannte Täter zwischen dem 01.08.2022, 18 Uhr, und dem 02.08.2022, 08:30 Uhr, den Katalysator eines älteren, schwarzen BMW-Kombi ab und entwendeten den Katalysator. Zur Tatausführung bockten die Täter den PKW mittels Steinen auf. Der Sachschaden liegt bei ca. 500 Euro.

Wer hat etwas beobachtet oder kann in sonstiger Weise sachdienliche Hinweise zu Tätern oder dem Tatgeschehen machen? Zeugenhinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.