Speyer (ots) – Eine 21-jährige Geschädigte erwarb am Donnerstag 05.12.2022 mehrere Konzertkarten für eine in den sozialen Medien angeworbene Musikveranstaltung am 25.12.2022. Zusammen mit 7 Freunden fuhren sie zum Veranstaltungsort. Dort erhielten die Freunde VIP-Bändchen und wurden zu den Plätzen geleitet.

Doch anstatt einem Auftritt der Band, konnte die Gruppe lediglich beobachten, dass alle Mitarbeiter und auch die Security nach und nach die Örtlichkeit verließen. Ein Mitarbeiter erklärte auf Nachfrage, dass die Veranstaltung abgesagt wurde.

Der Gesamtschaden von 1.360 Euro wurde trotz mehrfacher Anfrage beim Veranstalter nicht erstattet.