Wiesbaden/Frankfurt am Main: Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges im Zusammenhang mit Corona-Überbrückungshilfen

Symbolbild, Polizei, Polizeistern Hessen, gross

Wiesbaden/Frankfurt am Main – Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) haben am 19.01.2023 in einem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges die Wohn- und Geschäftsräume von 12 Beschuldigten durchsucht. Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Frankfurt am Main (6 Objekte), Lübeck (2 Objekte), Wiesbaden (2 Objekte), dem Hochtaunuskreis (2 Objekte), dem Main-Tauber-Kreis (1 Objekt) und dem Wetteraukreis (11 Objekte) statt.

Bei drei Beschuldigten im Alter von 33 bis 65 Jahren handelt es sich um Mitarbeiter eines Steuerberatungsbüros aus dem Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, in den Jahren 2020 und 2021 gemeinschaftlich und arbeitsteilig für mehrere Gewebetreibende aus dem Rhein-Main-Gebiet Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt und in den Anträgen falsche Angaben gemacht zu haben. Mitbeschuldigt ist auch ein 86-jähriger Steuerberater, der im Verdacht steht, den Mitarbeitern der Steuerkanzlei die Nutzung seines Steuerberatertitels gegen finanzielle Beteiligung an den Einnahmen erlaubt zu haben. Um Missbrauch bei Anträgen auf Corona-Hilfen zu vermeiden, war für die Überbrückungshilfen III und III Plus vorgesehen, dass Anträge ausschließlich über sog. Prüfende Dritte, insbesondere Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigteBuchprüfer/innen oder Rechtsanwält/innen, eingereicht werden konnten.

Die von den Beschuldigten mit falschen Angaben beantragten Überbrückungshilfen sollen sich auf einen Gesamtbetrag von über 750.000 Euro belaufen. In Höhe von über 320.000 Euro kam es zu Auszahlungen der Überbrückungshilfen. Die Auszahlung weiterer Beträge konnte durch Kontrollen und Überprüfungen durch das Regierungspräsidium Gießen und die hessischen Finanzämter verhindert werden.

Bei den weiteren acht Beschuldigten handelt es sich um Gewerbetreibende aus Frankfurt am Main, Wiesbaden, dem Hochtaunuskreis und Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, jeweils gemeinsam mit den beschuldigten Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen mit falschen Angaben gestellt zu haben.

An den umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren über 70 Einsatzkräfte des Hessischen Landeskriminalamts, der Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Mittelhessen sowie der Bezirkskriminalinspektion Lübeck beteiligt. Es wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere schriftliche Unterlagen, Datenträger und Kommunikationsmittel sichergestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt bedanken sich bei allen am Einsatz beteiligten Behörden für die sehr gute Zusammenarbeit.