Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Verkehrsunfall © Polizei

Mehrere Verkehrsunfälle aufgrund starken Schneefalles

Schifferstadt/Böhl-Iggelheim (ots) – Am frühen Samstag 21.01.2023 gegen 03:00 Uhr kam ein 18-jähriger Fahranfänger mit seinem BMW beim befahren der Dudenhofener Straße in Höhe der Überführung der BAB 61 wegen nicht angepasster Geschwindigkeit aufgrund der vorherrschenden Straßenverhältnisse von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Verkehrszeichen. Verletzt wurde niemand, am Pkw entstand Schaden in Höhe von ca. 5.000 EUR.

Gegen 05:50 Uhr verlor ein 53-jähriger Mercedes-Fahrer auf der L528 zwischen Böhl und Iggelheim auf der Überführung der Bahnstrecke aus selbigem Grund die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte gegen die Leitplanke. Hier entstand ein Schaden von ca. 10.000 EUR. Der Fahrer blieb unverletzt.

Gegen 10:50 Uhr kam es an der Einmündung Kirchenstraße/Burgstraße in Schifferstadt zu einem Auffahrunfall, weil ein 36-jähriger Audi-Fahrer offensichtlich aufgrund der Straßenverhältnisse einen zu geringen Abstand zu seinem Vordermann, einem 52-jährigen BMW-Fahrer, einhielt und deshalb sein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand bringen konnte. Hier entstanden Schäden in Höhe von lediglich ca. 550 EUR.

Nachmittags kam ein 24-jähriger Fahrer eines Smart in Böhl-Iggelheim beim Abbiegen von der Bahnhofstraße in die Friedrich-Ebert-Straße ins Schleudern und rammte einen dort geparkten Pkw VW; Schadenshöhe ca. 4.500 EUR.

Fast zeitgleich geriet ein 39-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf der L454 in der Gemarkung Böhl-Iggelheim nach rechts auf den Grünstreifen, überfuhr dort ein Verkehrszeichen und fuhr sich schließlich im tiefen Schnee fest. Der Lkw musste durch einen Abschlepper geborgen werden, es entstand ein Sachschaden von ca. 400 EUR.

E-Scooter verwechselt

Dannstadt-Schauernheim (ots) – Am Freitag 20.01.2023 suchte ein 35-Jähriger eine Bar in Dannstadt auf, seinen E-Scooter stellte er vor dem Anwesen ab. Als er gegen 01:30 Uhr nachhause fahren wollte, war das Gefährt verschwunden und der Mann erstattete Anzeigen wegen Diebstahls. Im Verlauf des Samstages meldete sich nun ein 21-jähriger Dannstadter und erklärte, Gast in derselben Kneipe gewesen zu sein.

Er sei ebenfalls mit einem von einem Freund geliehenen E-Scooter „angereist“ und auch wieder damit nachhause gefahren. Offensichtlich jedoch mit dem falschen, denn er habe im Laufe des Tages festgestellt, dass er die 2 Scooter verwechselt haben muss und dann mit dem falschen nach Hause fuhr. Der Geschädigte erhielt so seinen vermeintlich gestohlenen E-Scooter wieder zurück.

In diesem Zusammenhang rät die Polizei dringend, jedwede geparkten Gefährte, egal ob E-Scooter, Fahrrad oder Pkw, gegen unbefugten Gebrauch und Diebstahl zu sichern. Immer und überall, auch wenn das Fahrzeug nur kurz unbeaufsichtigt bleiben sollte.

Zwei Einbrüche in Schifferstadt

Schifferstadt (ots) – Vermutlich am Freitagnachmittag 20.01.2023 kam es zu zwei Wohnungseinbrüchen in Schifferstadt: Im Hintermüdich hebelte unbekannte Täterschaft ein rückwärtig gelegenes Küchenfenster eines Einfamilienhauses auf und stahl Schmuck und Bargeld im niedrigen 4-stelligen EUR-Bereich.

In der Langgasse gelangte unbekannte Täterschaft ebenfalls durch das Aufhebeln eines Fensters in ein dortiges Anwesen und durchwühlte Schränke und Schubladen, hauptsächlich im Schlafzimmer, auf der Suche nach Wertgegenständen. Über Art und Umfang des Schadens können noch keine genauen Angaben gemacht werden.

ie Polizei Schifferstadt bittet Zeugen, die Hinweise zu den Taten geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben sich unter der Tel.-Nr. 06235 4950 oder per E-Mail unter pischifferstadt@polizei.rlp.de zu melden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Harthausen (ots) – Am Samstag, den 21.01.2023 gegen 15:50 Uhr meldete ein Zeuge ein Motorrad, welches ohne Kennzeichen auf einem Radweg neben der L537 geführt wurde. Im Anschluss konnte der 16-Jährige Fahrer von den Polizeibeamten einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.

Hierbei stellte sich heraus, dass der 16-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen den Jugendlichen wird ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.