Korbach: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Blaulicht © Polizeipräsidium Südhessen

Steine auf Schienen gelegt – Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen „Spielchen“

(Vöhl-Ederbringhausen/Landkreis Waldeck-Frankenberg) – „Leichtsinn der ins
Auge gehen kann!“ Die Bundespolizei in Kassel warnt vor gravierenden Folgen bei
verbotenen Spielchen an Bahnstrecken.

Zwei 14-Jährige aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg haben am vergangenen
Dienstag (14.3.) in der Nähe des Bahnhofes Vöhl-Ederbringhausen Steine auf die
Schienen gelegt.

Aus Sicherheitsgründen erfolgte die Sperrung des Streckenabschnittes und die
Suche nach den Jugendlichen. Eine Streife der Polizei Korbach traf die Teenager
im Bereich der Bahnstrecke an und übergaben sie anschließend an die Kollegen der
Bundespolizei.

Glücklicherweise niemand verletzt

Durch den Vorfall kam es ,,nur“ zu Bahnverspätungen. Die 14-Jährigen blieben
unbeschadet. Nach der Belehrung übergaben die Ordnungshüter die Jugendlichen an
deren Eltern.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.

Bundespolizei bittet um Hinweise

Wer Personen an Bahngleisen beobachtet, wird gebeten, die Bundespolizei in
Kassel Tel.-Nr. 0561 81616-0 oder jede andere Polizeidienststelle umgehend zu
verständigen.

Hinweise sind auch über www.bundespolizei.de möglich.

Es kann viel passieren!

Sicherheitshinweise der Bundespolizei:

Werden Steine von Zügen überfahren, zerplatzen diese. Mögliche Splitter werden
zu Geschossen und können Personen, die sich in unmittelbarer Nähe aufhalten,
erheblich verletzen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang zudem ausdrücklich vor dem
lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Das Betreten von Bahnanlagen ist
für Unbefugte verboten!

Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät
wahrgenommen werden.

Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen
langen Bremsweg.

Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich.
Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen
aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden.

Wer Gleise betritt bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr.
Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können
sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen.

Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen
Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können.

Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch
zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die
Verursacher zukommen.

Die Beeinträchtigung des Bahnverkehrs kann schlussendlich auch zivilrechtliche
Folgen für die Verursacher haben.