Präsidialbereich (ots) – Vorliegendes Beispiel ist ein Fall, in dem das Wählen der Notrufnummer nicht erforderlich war. Das Absetzen des Notrufs über die 110 ist nämlich nicht immer notwendig. Mit dem Hashtag #NoNotruf möchte das Polizeipräsidium Rheinpfalz genau auf diesen Umstand hinweisen und Beispiele nennen, in denen der Notruf zwar abgesetzt wurde, der Anruf bei einer nahe gelegenen Polizeidienststelle jedoch angebrachter gewesen wäre.

Ihre örtliche Polizeidienststelle ist auch unter einer Festnetznummer erreichbar. Die nächstgelegene Polizeidienststelle finden sie hier: https://s.rlp.de/yPx .

Die Polizei ist grundsätzlich als Helfer unterwegs und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten überall da, wo sie kann. Die 110 ist aber nicht wie eine Internet-Suchmaschine.
Bitte überlegen Sie vorher, ob es tatsächlich notwendig ist, den Notruf abzusetzen.

Dies kann dazu führen, dass echte Notfälle erstmal in der Warteschleife hängen und Hilfesuchende nicht rechtzeitig geholfen werden kann.
Außerdem kann das missbräuchliche Absetzten eines Notrufs Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Strafgesetzbuch ist der Missbrauch Notruf im §145 StGB sogar unter Strafe gestellt und wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet.

Beispiele für  #NoNotruf :

  • „Ich bin hier gerade an einer Garage vorbeigelaufen. Ich glaube, da ist eine Katze eingesperrt.“
  • „Ich habe gestern meinen Geldbeutel verloren. Was muss ich tun?“
  • „Bei mir ist momentan Stromausfall. Wie lange dauert der noch?“
  • „Wir haben Streit mit unserem Sohn. Der will seine Hausaufgaben nicht machen! Wir wissen nicht, was wir machen sollen.“
  • „Ich stehe hier vor einer Disko. Die lassen mich einfach nicht mehr rein.“