Bistum informiert Verwaltungsräte über Änderungen im Zuge von „Gemeindepastoral 2015“

Sechs Veranstaltungen im Mai und Juni geplant

Das Bistum Speyer informiert Verwaltungsräte über Änderungen im Zuge von „Gemeindepastoral 2015“ (Symbolbild)

Speyer (is) – Am 1. Januar 2016 werden aus den bisher 346 Pfarrgemeinden 70 neue Pfarreien gebildet. Damit findet der Prozess "Gemeindepastoral 2015“ seinen Abschluss, der auch für die Vermögensverwaltung der neuen Pfarreien eine Reihe von Veränderungen mit sich bringt.

Bei sechs Veranstaltungen, die im Mai und Juni an verschiedenen Orten des Bistums angeboten werden, haben die Mitglieder der Verwaltungsräte Gelegenheit, sich über die anstehenden Veränderungen zu informieren.

„Die Verwaltungsräte sollen Klarheit über die anstehenden Aufgaben und die nächsten Schritte erhalten“,

erklärt Domkapitular Peter Schappert das Ziel der Veranstaltungsreihe. Neben den Mitgliedern der Verwaltungsräte sind auch weitere Personen eingeladen, die mit der Vermögensverwaltung der Pfarreien befasst sind, so zum Beispiel die Kirchenrechner, die pastoralen Mitarbeiter, die zuständigen Mitarbeiter der Regionalverwaltungen und Gebietsingenieure des bischöflichen Bauamtes. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht das künftige Zusammenspiel der verschiedenen Akteure bei der Vermögensverwaltung der Pfarreien. Dazu wird am Beispiel einer Musterpfarrei auch die Struktur der künftigen Jahresrechnung vorgestellt.

Während die bisherigen Kirchengemeinden aufgelöst und an ihrer Stelle 70 neue Kirchengemeinden errichtet werden, bleiben die 472 Kirchenstiftungen in der Diözese Speyer weiterhin bestehen. Auch die Zweckbindungen des Vermögens dieser Kirchenstiftungen bleiben erhalten. In der Kirchenrechnung der Pfarreien wird künftig zwischen der Kirchengemeinde und den verschiedenen Kirchenstiftungen exakt unterschieden. Die Entscheidungskompetenz über das Vermögen der Kirchengemeinde und der in ihrem Gebiet gelegenen Kirchenstiftungen liegt beim Verwaltungsrat der neuen Pfarrei. Er kann den Gemeindeausschüssen die Durchführung von Projekten übertragen. Bei Entscheidungen, die das Vermögen einer Kirchenstiftung betreffen, haben die Verwaltungsratsmitglieder aus der betreffenden Gemeinde ein aufschiebendes Vetorecht.

Informationsveranstaltungen für Verwaltungsräte:

  • im Bereich der Regionalverwaltung St. Ingbert: 29.5.2015, Ort noch offen
  • im Bereich der Regionalverwaltung Pirmasens: 30.5.2015, Maria Rosenberg
  • im Bereich der Regionalverwaltung Neustadt: 8.6.2015, Ort noch offen
  • im Bereich der Regionalverwaltung Kaiserslautern: 16.6.2016, Enkenbach, Heinrich-Brauns-Haus
  • im Bereich der Regionalverwaltung Ludwigshafen: 18.6.2015, Schifferstadt, Pfarrheim Herz Jesu
  • im Bereich der Regionalverwaltung Germersheim: 24.6.2015, Rülzheim, Pfarrheim