Mannheim/Hockenheim – Das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeioberkommissar und einen Ersten Polizeihauptmeister, wegen der Abgabe von Schüssen im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Hockenheim am 02.01.2023, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ein strafbares Verhalten lag nicht vor. Dies ergab sich insbesondere durch die Auswertung von Bodycam-Aufnahmen, die der Polizeioberkommissar und ein weiterer eingesetzter Beamter von dem Einsatz fertigten.

Der 37-jährige Betroffene wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten, darunter die Eingangs genannten, während eines Zeitraums von rund 40 Minuten wiederholt aufgefordert, seine täuschend echt aussehende Pistole auf den Boden bzw. weg zu legen. Dem kam er nicht nach und richtete schließlich die Pistole gezielt auf die eingesetzten Polizisten.

Der Polizeioberkommissar und der Erste Polizeihauptmeister gaben daraufhin 5 bzw. 2 Schüsse ab, die den Betroffenen an den Armen und im Oberkörper trafen. Die beiden Polizisten mussten davon ausgehen, dass sie und ihre Kollegen mit einer scharfen Schusswaffe unmittelbar bedroht werden und durften deshalb wie geschehen von ihren Dienstwaffen Gebrauch machen.

Der Betroffene befindet sich in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde, insbesondere wegen Taten zum Nachteil seiner ehemaligen Partnerin und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen erhoben.