Frankfurt am Main: Die Polizei-News

Symbolbild, Motorradsaison © Polizei Hessen

Frankfurt – Westend: Fahrraddieb festgenommen

Frankfurt (ots) – (dr) Ein 29 Jahre alter Mann versuchte in der Nacht zu
Donnerstag (20. Juli 2023) im Westend ein Fahrrad zu stehlen, jedoch konnten ihn
Zeugen von der Tat abhalten.

Der 29-Jährige befand sich gegen 02:35 Uhr in der Taunusanlage und hantierte mit
einer Sattelstütze an einem in sich gesicherten Fahrrad. Als dieser nun
versuchte, das Schloss aufzubrechen, rechnete er wohl nicht damit, dass Zeugen
ihn von seinem weiteren Vorhaben abhielten. Sie alarmierten die Polizei.

Die verständigen Beamten nahmen den Mann kurz darauf fest und verbrachten ihn
auf ein Polizeirevier. Das Rad stellten sie sicher.

Frankfurt – Höchst / Nied: Scharlatane machen Beute mit „Hokuspokus“

Frankfurt (ots) – (dr) Zwei Trickbetrüger überrumpelten am gestrigen Mittwoch
(19. Juli 2023) mit einer dreisten Masche eine 58 Jahre alte Frankfurterin, die
ihnen zu Hause ihren Schmuck und ihr Geld aushändigte.

Die 58-Jährige befand sich gegen 12:00 Uhr in der Bolongarostraße in Höchst, als
zwei Männer auf sie zugingen und sie in arabischer Sprache in ein Gespräch
verwickelten, das über schwarze Magie und Spiritualität handelte. Um die Frau
von negativer Energie und Krankheit zu befreien, sollte sie ihnen nun Gold
überreichen. Zudem würde man mit der Polizei zusammenarbeiten. Die Männer
leisteten offenbar ganze Überzeugungsarbeit, sodass die Frau sie zu ihrem Auto
begleitete.

In der Folge begab man sich gemeinsam nach Nied zur Wohnanschrift der
58-Jährigen. Während die Männer in der Werner-Bockelmann-Straße vor der Haustür
warteten, suchte die Frau diverse Schmuckgegenstände, darunter Halsketten und
Ohrringe, sowie 2.000 Euro an Bargeld zusammen. Anschließend überreichte sie
ihnen ihre Wertsachen in einer Tüte. Das Duo fuhr schließlich in dem schwarzen
Kleinwagen davon. Erst später bemerkte die Frau den Schwindel und erstattete bei
der Polizei Anzeige.

Personenbeschreibung:

    1. Täter: Männlich, circa 40 Jahre alt, sprach arabisch, gab an Algerier zu
      sein; bekleidet mit einem blauen Shirt, einer weißen Hose, weißer Kappe und
      weißen Schlappen.
    1. Täter: Männlich, circa 40 Jahre alt, kurze schwarze Haare und Bart, sprach
      arabisch, mutmaßlich marokkanischer Herkunft; bekleidet mit einem schwarzen
      Shirt, einer grauen Shorts bis über das Knie.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der
Frankfurter Polizei unter der Rufnummer 069 / 755- 11600 oder bei jeder anderen
Polizeidienststelle zu melden.

Frankfurt – Bahnhofsviertel: Raub vereitelt

Frankfurt (ots) – (di) Gestern Abend (19. Juli 2023) gelang es Polizeibeamten im
Bahnhofsviertel einen versuchten Raub zu vereiteln, indem sie gegenwärtig
einschritten und den Täter vor Ort festnahmen.

Zivilbeamte befanden sich im Rahmen der intensivierten polizeilichen Maßnahmen
im Bahnhofsgebiet gestern gegen 19:05 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle in Höhe
des Hauptbahnhofs, als sie auf folgende Szene aufmerksam wurden. Eine männliche
Person versuchte einem Wartenden die Geldbörse aus der Gesäßtasche zu ziehen.
Dieser bemerkte den Versuch jedoch und hielt den Mann fest. Als sich der
Geschädigte daraufhin umdrehte, schlug ihm der erfolglose Räuber mit der Faust
ins Gesicht. Die Beamten griffen sofort ein und nahmen den 16-Jährigen Täter
fest.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der erst 16-jährige Täter in
die Obhut des Jugendamtes übergeben. Er muss sich nun wegen des Verdachts des
versuchten Raubes verantworten.

Frankfurt – Westend: Farbschmierereien gegen das Schwedische Honorargeneralkonsulat

Frankfurt (ots) – (di) In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (18./ 19. Juli
2023) besprühten Unbekannte die Fassade eines Bürogebäudes in der Bockenheimer
Landstraße mit grüner Farbe. Es wurden die Schriftzüge „Schweden du Verräter“
und „jetzt bist du Nato-Mittäter“ aufgebracht. In dem Gebäude befindet sich
unter anderem das Schwedische Honorargeneralkonsulat. Hinweise auf die
Verursacher liegen bislang nicht vor.

Das Staatsschutzkommissariat der Frankfurter Kriminalpolizei hat die
Ermittlungen hierzu aufgenommen.

Ferienstart nun auch in Hessen: Gut vorbereitet durch die Grenzkontrolle am Flughafen Frankfurt

Frankfurt/Main (ots)

Sommer, Sonne, endlich Ferien. Wenn ihr Urlaubsziel außerhalb der Schengener Vertragsstaaten liegt, müssen Sie bei Abflug und Ankunft durch die Grenzkontrolle der Bundespolizei.

Damit das schnell und reibungslos funktioniert, hier ein paar Tipps:

  • Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt bitte unbedingt, ob Ihre
    Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere zur
    Einreise in das Ziel- oder Transitland und für die Rückkehr nach
    Deutschland erforderliche Dokumente noch gültig sind.
  • Bei der Ein- und Ausreise ist es darüber hinaus sehr wichtig,
    dass

Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen ggf. erforderlich Unterlagen griffbereit haben,

keine weiteren Dokumente oder andere Sachen im Reisepass liegen und keine Schutzhüllen verwendet werden.

  • Nutzen Sie, wenn möglich, EasyPASS. Die (teil-)automatisierte
    Grenzkontrolle kann genutzt werden durch:
    a) Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen
    Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, welche mindestens 12 Jahre
    alt sind und einen elektronischen Reisepass besitzen.
    b) Inhaber eines elektronischen Reisepasses aus den Vereinigten
    Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der
    Volksrepublik China, der Republik Korea oder von Taiwan, nach
    vorheriger Registrierung. Hier beträgt das Mindestalter 18
    Jahre.
    c) Inhaber eines elektronischen Reisepasses (egal welches
    Staates), die im Besitz eines gültigen deutschen
    Aufenthaltstitels und mindestens 12 Jahre alt sind. Gleiches
    gilt für Besitzer eines gültigen deutschen Visums für den
    längerfristigen Aufenthalt, jedoch ist hier die Nutzung von
    EasyPASS nur bei der Ausreise möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.easypass.de

  • Informieren Sie sich darüber hinaus vorab über die derzeitige
    Situation am Flughafen. Nutzen Sie hierzu die Webseite des
    Flughafenbetreibers und auch die Social-Media-Kanäle.

Zollfahndung Frankfurt deckt illegale Shisha-Tabak-Herstellung auf – Täter zu sieben Jahren Haft verurteilt

Frankfurt am Main / Kaiserslautern / Saarbrücken (ots) – Insgesamt sieben Jahre
Freiheitsstrafe hat das Landgericht Saarbrücken am 14.07.2023 gegen den Kopf
einer Steuerhinterzieher-Bande aus dem Saarland verhängt.

Nach umfangreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main –
Dienstsitz Kaiserslautern und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde der
Angeklagte in zwei Fällen wegen der banden- und gewerbsmäßigen
Steuerhinterziehung unter Einbeziehung einer Strafe aus einer Vorverurteilung zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ferner
kam es wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung zu einer weiteren
Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-jährige Haupttäter als Kopf
einer Bande fungierte, welche gewerbsmäßig unversteuerten und gefälschten
Wasserpfeifentabak herstellte und anschließend vertrieb.

Zudem sprach das Gericht in insgesamt neun Einzelfällen die Einziehung von
Vermögenswerten in Höhe von fast 700.000 Euro aus. Zweck der Einziehung ist es,
die durch Straftaten illegal erlangten Gewinne abzuschöpfen.

Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main berichtete in der Sache am 10.10.2022.

Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main stellten am 06.10.2022
bei großangelegten Durchsuchungsmaßnahmen im Regionalverband Saarbrücken und im
Landkreis Neunkirchen rund 423 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, mehr
als 490 Kilogramm Substitute zur Herstellung des Wasserpfeifentabaks und über
9.100 Stück unversteuerte Zigaretten sicher. Zudem stießen sie bei den
Durchsuchungen auf über 800 Gramm Haschisch, 480 Stück illegale Potenzpillen und
auf eine umfangreiche Menge an gefälschten Verpackungsmaterialien für
Wasserpfeifentabak.

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist noch nicht rechtskräftig.

Zusatzinformationen:

Wasserpfeifentabak unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte
verbrauchsteuerpflichtige Ware der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des
Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft
bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik
Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen
Steuerzeichen zu erkennen.

Wer Wasserpfeifentabak, für den die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer
Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten den Tabak verschafft,
oder den Wasserpfeifentabak absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine
strafbare Steuerhehlerei.