Weltweite Datensammlung und KI-Training: Die dunkle Seite von Zooms AGBs

Copyright: Zoom Communications San Jose Kalifornien
Copyright: Zoom Communications San Jose Kalifornien

San Jose, Kalifornien – Der Videodienst Zoom zeigt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sein wahres Gesicht. Es geht um Datensammlung, Datenlizensierung und sogar Unterlizensierung. Zusätzlich behält sich Zoom das Recht vor, sämtliche Daten weltweit für Machine Learning-Zwecke zu nutzen. Mit diesen neuen Geschäftsbedingungen kann Zoom nun bedingungslos und unwiderruflich die KI mit allen möglichen Daten (Audio, Gesichtserkennung, private Gespräche etc.) trainieren. Dies überschreitet sämtliche akzeptablen Grenzen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre. Hier ist der Link zu den Geschäftsbedingungen: https://explore.zoom.us/de/terms/. Die relevanten Absätze sind: 10.2 und 10.4. Schauen Sie selbst nach und entscheiden Sie mit Bedacht.

Auszug 1:

Zoom erhält die Befugnis, Kundeninhalte weiterzuverbreiten, zu veröffentlichen, darauf zuzugreifen, sie zu nutzen, zu speichern, zu übertragen, zu überprüfen, offenzulegen, aufzubewahren, zu extrahieren, zu modifizieren, zu reproduzieren, freizugeben, zu verwenden, anzuzeigen, zu kopieren, zu verteilen, zu übersetzen, zu transkribieren sowie abgeleitete Werke zu erstellen und zu verarbeiten, …

Auszug 2:

Sie stimmen zu, dass Zoom eine Lizenz erhält und erteilen Zoom hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, kostenlose, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz sowie alle anderen erforderlichen oder notwendigen Rechte, um Kundeninhalte weiterzuverbreiten, zu veröffentlichen, darauf zuzugreifen, sie zu nutzen, zu speichern, zu übertragen, zu überprüfen, offenzulegen, aufzubewahren, zu extrahieren, zu modifizieren, zu reproduzieren, freizugeben, zu verwenden, anzuzeigen, zu kopieren, zu verteilen, zu übersetzen, zu transkribieren, abgeleitete Werke zu erstellen und zu verarbeiten sowie alle anderen Handlungen in Bezug auf Kundeninhalte durchzuführen, soweit dies zur Erbringung der Zoom-Dienste erforderlich ist.

Auszug 3:

… zur Qualitätssicherung, für maschinelles Lernen, künstliche Intelligenz, Schulung, Tests, Verbesserungen der Dienste, Software oder anderer Produkte, Dienste und Software von Zoom oder einer Kombination davon sowie (iii) für jeden anderen Zweck im Zusammenhang mit einer zulässigen Nutzung gemäß Abschnitt 10.3.

Zoom steht schon länger in der Kritik

Seit 2019 steht die Videokonferenzplattform Zoom aufgrund von schwerwiegenden Sicherheitslücken und mangelndem Datenschutz in der Kritik. Besonders während der COVID-19-Pandemie wurde die weitverbreitete Nutzung von Zoom intensiv diskutiert. Dies führte zu erheblichen Bedenken bezüglich der Datensicherheit und des Schutzes der Privatsphäre von Nutzern.

Die Kritik an Zoom führte dazu, dass Unternehmen und Regierungseinrichtungen weltweit im April 2020 zeitweise die Nutzung der Software durch ihre Mitarbeiter untersagten. Um auf die Bedenken einzugehen, hat Zoom Ende April 2020 in der Version 5.0 mehrere gravierende Sicherheitslücken behoben. Für kostenpflichtige Verbindungen wurde eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt, und die Nutzung von Nutzerdaten zu wirtschaftlichen Zwecken wurde ausdrücklich untersagt. Zudem wurden Maßnahmen ergriffen, um datenschutzbezogene Probleme anzugehen, wie die Voreinstellung von Passwortschutz für den Zugang und die Einrichtung von Wartezimmern.

Der Datenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg, Stefan Brink, warnte zunächst im April 2020 vor dem Einsatz von Zoom in Schulen, zog jedoch im Juni 2020 seine Warnung zurück und sah keinen Grund mehr dafür. Im Gegensatz dazu betonte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk mehrmals, zuletzt im Februar 2021, dass Zoom und andere Videokonferenzsysteme die Datenschutzanforderungen nicht erfüllten. Dabei wurden Mängel im Auftragsverarbeitungsvertrag von Zoom sowie unzulässige Beschränkungen der Weisungsbindung, Löschpflicht und Kontrollrechte, sowie unzulässige Datenexporte herausgestellt.

Vorsicht

Diese AGBs gewähren der Firma hinter Zoom die uneingeschränkte und dauerhafte Befugnis, weltweit jegliche Aktionen mit Nutzerdaten durchzuführen. Dies stellt ein äußerst bedenkliches Risiko dar, da der Schutz privater Daten dadurch umgangen werden kann. In Zukunft sollte jeder die Nutzung dieses Dienstes gründlich abwägen.


Quelle:

https://explore.zoom.us/de/terms/

Wikipedia, DE: Zoom Communications


 

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