Kreis Birkenfeld (ots) – Ab dem Frühjahr 2019 führte eine Spezialfirma unterhalb des Schlosses und seitlich der Felsenkirche in Idar-Oberstein umfangreiche Fels-Sicherungsarbeiten durch. Der Steilhang wurde bei dieser Maßnahme von Gestrüpp, Wildwuchs und Bäumen befreit und der Hang komplett mit Steinschlagnetzen gesichert.
Ein Teil der aufgefundenen Knochen konnte einer seit November 1990 vermissten, damals 49-jährigen Frau aus Idar-Oberstein, zugeordnet werden. Im Rahmen des damaligen Vermisstenfalles veranlasste die Kripo Idar-Oberstein umfangreiche und langwierige Suchmaßnahmen und Ermittlungen, die sich durch Hinweise bedingt jedoch auf andere Gebiete konzentrierten.
Der jetzige Fund löste auch diesen bisher ungeklärten Vermisstenfall auf.

Am 19. März 2019 stießen die Arbeiter erstmals auf Knochen, die vermutlich menschlichen Ursprungs waren. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen. In weiteren Verlauf der Rodungsarbeiten wurden bis 2022 insgesamt 60 Knochen- und Knochenfragmente aufgefunden.

Die Rechtsmedizin der Universitätsklinik Mainz wurde mit den Untersuchungen beauftragt. Nach der ersten Bestätigung, dass es sich um Menschenknochen handelte, wurden diese weitergehend rechtsmedizinisch begutachtet und molekularbiologisch untersucht. Es konnte teilweise genomische DNA extrahiert und typisiert werden.
Bei solchen Knochenfunden mit langer „Liegezeit“ gestaltet sich die Untersuchung der DNA meist schwierig und umfangreich, da oft nur geringste Mengen von verwertbarem molekulargenetischem Material gewonnen werden kann.
Die erhaltenen DNA-Muster wurden anschließend mit vorhandenen DNA-Mustern von noch offenen Vermisstenfällen verglichen.
Durch die forensisch anthropologische als auch die molekulargenetische Untersuchung wurde festgestellt, dass der Großteil der Knochen einem 50-jährigen Mann aus Idar-Oberstein zugeordnet werden konnte, der seit September 2006 als vermisst galt.
Bereits 2009 wurden in diesem Areal menschliche Knochen aufgefunden, die dieser Person zugeordnet werden konnten, so dass der 50-Jährige damals schon für tot erklärt wurde.
Die Kriminalpolizei Idar-Oberstein überprüfte beide Fälle noch einmal und unterzog die Spuren einer umfangreichen Bewertung unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse.
Dabei stellte sie keine Anhaltspunkte fest, die auf ein Fremdverschulden beim Tod der
beiden Menschen hinweisen.
Die Angehörigen der Verstorbenen wurden über diese Erkenntnisse bereits verständigt.