Bingen-Büdesheim (ots) – Der konkrete Tatablauf bedarf der weiteren Aufklärung und ist Gegenstand der fortdauernden Ermittlungen, zu denen Zeugenvernehmungen und die Auswertung der Spuren gehören. Im Rahmen des Tatgeschehens kamen sowohl ein Messer als auch eine Heugabel zum Einsatz. Die Heugabel befand sich zuvor vor Ort offen zugänglich auf einem Fahrzeug.

Die Frage, welche konkreten Verletzungen durch die beiden Tatwerkzeuge verursacht wurden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend sicher beantwortet werden. Es stehen insoweit noch die Ergebnisse der rechts medizinischen Untersuchung der Verletzten sowie der Obduktion des 26-jährigen Getöteten aus.

Der 35-jährige Verletzte und der 26-jährige Verstorbene waren am Tattag für den 44-Jährigen in dessen Gartenbaufirma tätig.

Bei dem 35-Jährigen, der intensiv medizinisch versorgt wurde, bestand keine akute Lebensgefahr.
Der Gesundheitszustand des 44-Jährigen war zunächst kritisch und lebensgefährlich. Nach durchgeführter Operation ist er mittlerweile stabil, wird aber weiter intensiv medizinisch behandelt.

Gegen den Tatverdächtigen 32-jährigen Syrer, liegen bei der Staatsanwaltschaft Mainz verschiedene Erkenntnisse vor.

  • Ein Anzeige-Erstatter, der den Vorwurf der Sachbeschädigung erhoben hatte, wurde Mitte 2021 auf den Privatklageweg verwiesen.

  • Ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde am 09.12.2022 nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil eine Schuld nicht nachgewiesen werden konnte.

  • In einem Verfahren wegen Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft Mainz im Juni 2023 den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Der 32-Jährige schlug am 19.10. 2022 einer heute 41-Jährigen Frau mehrmals mit der Faust in den Kopfbereich. Die Frau erlitt dadurch eine Unterkieferfraktur, eine Schädelprellung sowie diverse Hämatome.
    Das Amtsgericht Bingen erließ den Strafbefehl, welcher seit dem 13.09.2023 rechtskräftig ist. Verhängt wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 €.

Der 32-jährige Tatverdächtige ist indes auch als Geschädigter bei der Behörde erfasst.

  • Geprüft wird im Rahmen der Ermittlungen insbesondere ein Zusammenhang mit einem Verfahren, in welchem dem 44-jährigen Inhaber der Gartenbaufirma eine Bedrohung zum Nachteil des 32-jährigen Tatverdächtigen zur Last gelegt wird.
    Nach einem gescheiterten Täter-Opfer-Ausgleich wurde das Verfahren gegen den 44-Jährigen nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung am 01.08.2023 endgültig nach § 153a Strafprozessordnung eingestellt.
    Gegen 2 weitere Beschuldigte, bei denen es sich nicht um die am 09.10.2023 Verletzten oder den 26-jährigen Getöteten handelt, wurde das Verfahren am 23.02.2023 nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt.
    Nach Aktenlage ist der 44-Jährige ausgerüstet mit einem Baseballschläger und einem Messer, am 23.10.2022 mit den beiden weiteren Personen, bei dem jetzt 32-jährigen Syrer erschienen und sagte ihm, dass man ihn tot sehen wolle.

Ob es in engerem zeitlichen Zusammenhang zu den vorliegenden Taten etwaige weitere Vorkommnisse zwischen den Beteiligten gegeben hat, die zu einer fortschreitenden Eskalation beigetragen haben könnten, ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen.