Landau: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Funkstreifenwagen RLP (Foto: Holger Knecht)

Unfall durch umgestürzten Baum

Landau (ots) – Am Dienstag 14.11.2023 befuhr gegen 21:15 Uhr, eine 71-jährige VW-Fahrerin die L511 von Landau nach Godramstein. Aufgrund des Unwetters lag ein Baum quer auf der Straße. Die VW-Fahrerin musste bremsen. Dies erkannte ein 20-jähriger nachfolgender Opel-Fahrer wohl zu spät und fuhr auf den PKW VW auf.

Beim PKW Opel entstand wirtschaftlicher Totalschaden, zudem lösten die Airbags aus. Der PKW Opel musste abgeschleppt werden. Die Gesamtschadenshöhe beträgt ca. 12.500 Euro. Die VW-Fahrerin erlitt einen Schock und wurde durch den Unfall leicht verletzt. Zu Verkehrsbeeinträchtigungen kam es nicht.
Der Baum wurde von der Fahrbahn entfernt. Der Opel-Fahrer wird sich nun in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.

Vorfahrt missachtet

Landau (ots) – Am 14.11.2023 befuhr gegen 18:10 Uhr, eine 58-jährige Hyundai-Fahrerin die Viktor-Weiß-Straße in Fahrtrichtung Fritz-Siegel-Straße in Landau. An der Kreuzung zur Siebenpfeiffer-Allee missachtete sie die Vorfahrt der von rechts kommenden 45-jährigen Fiat-Fahrerin, sodass es zum Zusammenstoß kam.

Die Gesamtschadenshöhe beträgt circa 7000 Euro. Der PKW Fiat war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Auf die 58-Jährige wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zukommen.
Der Regelsatz beträgt hier 120 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderdatei.

Bei Auffahrunfall verletzt

Landau (ots) – Am 14.11.2023 befuhr gegen 16:55 Uhr, ein 62-jähriger Audi-Fahrer die L509 von der A65 kommend in Fahrtrichtung Rheinstraße in Landau. Verkehrsbedingt musste dieser bremsen.
Aus Unachtsamkeit fuhr ein nachfolgender 23-jähriger Seat-Fahrer dem PKW Audi auf. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Die Schadenshöhe beträgt circa 500 Euro.

Beide Fahrzeuge waren noch fahrbereit. Der Audi-Fahrer klagte über Kopfschmerzen. Eine medizinische Behandlung vor Ort war nicht erforderlich. Der Seat-Fahrer wird sich nun in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.