Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Durch die Abrechnungen von sowohl nicht durchgeführten Testungen als auch einer hohen Anzahl von Selbsttestungen der Mitarbeiter der Teststation sollen in der Folge unberechtigte Auszahlungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in Höhe von über 400.000 Euro erfolgt sein. Die Beamten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln aktuell gegen einen Mann (38 J.) und eine Frau (37 J.), wegen gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen.

Die Eheleute sind Geschäftsführer eines Unternehmens, das in dem Zeitraum von Mitte 2021 bis Ende 2022 eine Corona-Teststation betrieb. Dabei beabsichtigten die Beschuldigten, sich durch den betrügerischen Betrieb der Teststation eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg mehrere Durchsuchungsbeschlüsse unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs für die Wohnräume der 2 Tatverdächtigen sowie die Geschäftsräume des von ihnen betriebenen Unternehmens im Rhein-Neckar-Kreis.

Zudem wurden Vermögensarreste in Höhe der widerrechtlich ausbezahlten Summe gegen die Beschuldigten und das von ihnen betriebene Unternehmen erlassen.
Am Donnerstag 16.11.2023 wurden die Beschlüsse vollzogen. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Im Rahmen der Vermögenssicherung wurden die Bankkonten der Beschuldigten sowie des von ihnen betriebenen Unternehmens gepfändet.

Die 2 Beschuldigten wurden nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.