Kaiserslautern: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei © Polizei

Einbruch in Friseursalon

Obermoschel (Donnersbergkreis) (ots) – Im Zeitraum von Heiligabend bis über die
Weihnachtstage wurde in einen Friseursalon in der Bahnhofstraße eingebrochen. Am
Mittwochmorgen wurden an einem rückwärtig gelegenen Fenster frische
Einbruchspuren festgestellt. Über dieses drangen die bislang unbekannten Täter
in das Geschäft ein und entwendeten dort unter anderem Kosmetikartikel und
elektronische Geräte. Nach den ersten Feststellungen wird der entstandene
Schaden auf rund zweitausend Euro beziffert.

Die Polizei in Rockenhausen bittet um Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen, die
mit den Taten in Verbindung stehen könnten, unter der Telefonnummer 06361 /
917-0. |pirok

Gegen Zaun gefahren und abgehauen

Kaiserslautern (ots) – Wegen einer Verkehrsunfallflucht ermittelte die Polizei
am Donnerstagmorgen im Blechhammerweg. Vermutlich fuhr zwischen 8 Uhr und 8:30
Uhr ein Wagen von der Berliner Straße in Richtung Lothringer Dell. In Höhe einer
dort ansässigen Zaunbaufirma stieß das Fahrzeug gegen mehrere Zaunelemente und
beschädigte sie. Der unbekannte Fahrer entfernte sich im Anschluss, ohne sich um
den Schaden zu kümmern. Nach bisherigen Ermittlungen dürfte es sich bei dem Auto
um einen dunklen Pkw der Marke VW handeln. Die Polizei sucht Zeugen, die den
Vorfall beobachtet haben oder Angaben zu dem unbekannten Fahrzeugführer machen
können. Hinweise werden unter der Telefonnummer 0631-369 2250 entgegengenommen.
|kfa

Frau bei Wohnungsbrand verletzt

Am frühen Donnerstagmorgen rückten Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei und des Rettungsdienstes in die Rudolf-Breitscheid-Straße aus. Dort meldeten Anwohner Rauch aus einer Wohnung im 2.OG eines Mehrfamilienhauses. Die Brandbekämpfer konnten die Feuerstelle in der Wohnung schnell lokalisieren und den Brand löschen. Ein Übergreifen der Flammen auf andere Wohnungen wurde dadurch verhindert. Durch den ausgebreiteten Rauch mussten sämtliche Bewohner das Haus verlassen. Nachdem der Brand gelöscht und das Gebäude durchlüftet wurde, konnten die Evakuierten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Die genaue Brandursache sowie die Schadenshöhe ist noch nicht geklärt. Durch Rauchgase wurde eine 46-jährige Frau verletzt. Ein Rettungswagen brachte sie ins Krankenhaus. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. |kfa

Streit um Handy kann durch Polizei geschlichtet werden

Mittwochnachmittag kam es vor einem Einkaufzentrum am Fackelrondell zu einem Streit zwischen zwei Personengruppen. Nach bisherigen Erkenntnissen war das verschwundene Handy eines 12-Jährigen Auslöser für den Disput. Eine anwesende Polizeistreife wurde auf die Auseinandersetzung aufmerksam und konnte den Streit schlichten. Das Handy haben die Einsatzkräfte dem 12-Jährigen ausgehändigt. Eine Anzeige wegen des Verdachts der Unterschlagung ist aufgenommen. |kfa

Kaiserslautern Schlichtendes Gespräch eskaliert

Ein 48-jähriger Stadtbewohner erstatte am Mittwochnachmittag Anzeige bei der Polizei. Nach seinen Angaben verabredete er sich mit einem Familienmitglied in einem Einkaufzentrum am Fackelrondell, um einen Streit beizulegen. Im Verlauf des Gesprächs entbrannte der Disput erneut, was darin endete, dass der 49-Jährige den Mitteiler zunächst beleidigte und ihm im Anschluss einen schweren Rucksack nachwarf, ohne ihn jedoch zu treffen. Nachdem der 48-Jährige Mann das Einkaufzentrum verlassen hatte, wurde er zudem noch von seinem Familienangehörigen bedroht. Dieser muss sich jetzt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Beleidung sowie Bedrohung rechtfertigen. |kfa

Frau bei Wohnungsbrand verletzt

Kaiserslautern (ots) – Am frühen Donnerstagmorgen rückten Einsatzkräfte der
Feuerwehr, der Polizei und des Rettungsdienstes in die Rudolf-Breitscheid-Straße
aus. Dort meldeten Anwohner Rauch aus einer Wohnung im 2.OG eines
Mehrfamilienhauses. Die Brandbekämpfer konnten die Feuerstelle in der Wohnung
schnell lokalisieren und den Brand löschen. Ein Übergreifen der Flammen auf
andere Wohnungen wurde dadurch verhindert. Durch den ausgebreiteten Rauch
mussten sämtliche Bewohner das Haus verlassen. Nachdem der Brand gelöscht und
das Gebäude durchlüftet wurde, konnten die Evakuierten wieder in ihre Wohnungen
zurückkehren. Die genaue Brandursache sowie die Schadenshöhe ist noch nicht
geklärt. Durch Rauchgase wurde eine 46-jährige Frau verletzt. Ein Rettungswagen
brachte sie ins Krankenhaus. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen
aufgenommen. |kfa

Streit um Handy kann durch Polizei geschlichtet werden

Kaiserslautern (ots) – Mittwochnachmittag kam es vor einem Einkaufzentrum am
Fackelrondell zu einem Streit zwischen zwei Personengruppen. Nach bisherigen
Erkenntnissen war das verschwundene Handy eines 12-Jährigen Auslöser für den
Disput. Eine anwesende Polizeistreife wurde auf die Auseinandersetzung
aufmerksam und konnte den Streit schlichten. Das Handy haben die Einsatzkräfte
dem 12-Jährigen ausgehändigt. Eine Anzeige wegen des Verdachts der
Unterschlagung ist aufgenommen. |kfa

Kaiserslautern Schlichtendes Gespräch eskaliert

Kaiserslautern (ots) – Ein 48-jähriger Stadtbewohner erstatte am
Mittwochnachmittag Anzeige bei der Polizei. Nach seinen Angaben verabredete er
sich mit einem Familienmitglied in einem Einkaufzentrum am Fackelrondell, um
einen Streit beizulegen. Im Verlauf des Gesprächs entbrannte der Disput erneut,
was darin endete, dass der 49-Jährige den Mitteiler zunächst beleidigte und ihm
im Anschluss einen schweren Rucksack nachwarf, ohne ihn jedoch zu treffen.
Nachdem der 48-Jährige Mann das Einkaufzentrum verlassen hatte, wurde er zudem
noch von seinem Familienangehörigen bedroht. Dieser muss sich jetzt wegen des
Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Beleidung sowie Bedrohung
rechtfertigen. |kfa

Hinweise zum Umgang mit Feuerwerk

Kaiserslautern (ots) – Zum Jahresende gelangen vermehrt nicht zugelassene
Feuerwerks- und Knallkörper nach Deutschland, hauptsächlich stammen diese aus
dem benachbarten Ausland. Auch im Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern werden regelmäßig Feuerwerkskörper aus
dem benachbarten Frankreich festgestellt. Diese sind in vielen Fällen weder
zugelassen noch erlaubt. Eine oft mangelhafte Verarbeitung und der teils
verarbeitete Industriesprengstoff können bei Umsetzung zu lebensbedrohlichen
Verletzungen führen.

Um beim Einkauf von Feuerwerkskörper sicher zu gehen, sollten Sie diese
ausschließlich in zugelassenen Verkaufsstellen, beispielsweise in Supermärkten,
erwerben. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer.

Bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ist besondere Vorsicht geboten, da diese
möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Ungeprüfte
Böller sind immer als potentiell lebensgefährlich zu betrachten! Durch den
Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern werden schwere Verletzungen wie
Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder
Lungenschäden verursacht.

Böller und Raketen: Was ist erlaubt?

Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt:
Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres
und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum
Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller
und Raketen der Kategorie F2.

Nur Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1), also beispielsweise
Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus
bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden – und dies
auch das ganze Jahr über.

Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, macht sich strafbar: Der Besitz, die
Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern
fallen unter die Strafvorschriften des Gesetzes über explosionsgefährliche
Stoffe (Sprengstoffgesetz). Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder sogar
Haftstrafen. Tritt durch das Herbeiführen einer Explosion eine Gefährdung von
Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert
ein, kommt zu dem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz ein Verbrechen nach § 308
Strafgesetzbuch dazu. Dies bedeutet eine wesentlich höhere Strafandrohung
(Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren, keine Geldstrafe). Eine Einstellung des
Verfahrens gegen Geldauflage etc. ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Einfuhr
ungeprüfter Feuerwerkskörper aus dem Ausland verboten. Verstöße werden angezeigt
und strafrechtlich verfolgt. Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen – wie
der Einsatz der Feuerwehr – und eventuelle Folgeschäden werden in Rechnung
gestellt.

Lebensgefährlich: selbstgebastelte Böller

Silvesterknaller selbst zu bauen ist eine ausgesprochen schlechte Idee. Das ist
nicht nur strafbar, sondern lebensgefährlich! Bei selbst hergestellten
Feuerwerkskörpern können schon geringste thermische oder mechanische
Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch
schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie vermeiden, dass Sie und
unbeteiligte Personen zu Schaden kommen:

  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch
    handhabungssicher. Bedingung: Gebrauchsanleitung aufmerksam
    lesen und konsequent einhalten.
  • Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die
    Registriernummer.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die nach Sichtprüfung keine
    Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und
    Blindgänger auf keinen Fall erneut anzünden, sondern sachgerecht
    entsorgen.
  • Beachten Sie eventuell bestehende örtliche Verbote und
    Einschränkungen; unter anderem ist das Abbrennen von
    pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterfeuerwerk) auf allen
    Bahnanlagen, also in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und natürlich
    auch in Zügen, verboten.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter
www.bundespolizei.de/pyrotechnik