Ludwigshafen: Die Polizei-News

Symbolbild Funkstreifenwagen der Polizei RLP bei einer Streifenfahrt (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Polizei, Streifenwagen (Foto: Holger Knecht)

Körperliche Auseinandersetzung einer größeren Personengruppe

Ludwigshafen-Mitte (ots) – Am frühen Samstag 06.01.2024 gegen 18:20 Uhr, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung einer größeren Personengruppe im Bereich der Walzmühle. Grund der Auseinandersetzung waren Streitigkeiten zwischen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahren.

Im Rahmen der Auseinandersetzung wurde durch eine 15-Jährige Beteiligte Pfefferspray eingesetzt, wodurch mehrere Personen Atemwegs- und Augenreizungen erlitten. Insgesamt 8 Personen wurden im Rahmen der Auseinandersetzung verletzt und durch den hinzugezogenen Rettungsdienst medizinisch versorgt. Fünf der verletzten Personen wurden vorsorglich zur weiteren medizinischen Abklärung in verschiedene Krankenhäuser verbracht. Die fünf Personen wurden noch am selben Tag wieder aus den Krankenhäuser entlassen.

Vor Eintreffen der Beamten waren Beteiligte der Auseinandersetzung bereits geflüchtet und konnten im Nachgang ermittelt werden. Gegen die Beteiligten der Auseinandersetzung wurden Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten eingeleitet.

Verkehrsunfall auf der Konrad-Adenauer-Brücke

Ludwigshafen-Mitte (ots) – Am Freitag 05.01.2024 gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Unfall auf dem rechten Fahrstreifen der Konrad-Adenauer-Brücke (B37). Ein 64-jähriger Autofahrer hatte eine Panne und sicherte die Pannenstelle unzureichend ab. Ein 63-jähriger Motorradfahrer aus Mannheim erkannte dadurch das liegengebliebene Auto zu spät, sodass dieser stürzte. Der 63-Jährige war leicht verletzt und wurde in ein Krankenhaus verbracht. Gegen den 64-jährigen Autofahrer wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .

Denken sie beim Absichern einer Unfall- oder Pannenstelle auch an das Aufstellen eines Warndreiecks. Dieses ist je nach den örtlichen Gegebenheiten und Sicherverhältnissen mindestens 50m vor der Unfallstelle aufzustellen. Auf Landstraßen oder Autobahnen kann diese Entfernung bis zu 150m/200m betragen. Dadurch können schwere Folgeunfälle verhindert werden.