Südhessen: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei © Polizei

Bergstrasse

Zeugen nach Unfallflucht gesucht

Neckarsteinach – Zwischen Mittwoch und Donnerstag (14./15.02.) beschädigte
ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer einen blauen VW Golf, der in der Nähe
der Postfiliale in der Hauptstraße geparkt war. An dem Fahrzeug entstand ein
Schaden von mindestens 2500 Euro. Hinweise auf den Unfallverursacher nimmt der
Polizeiposten in Hirschhorn unter 06272-9305-0 entgegen.

Bürstadt: Einbruch durch Fenster

Bürstadt – Nach einem Einbruch in ein Wohnhaus, der sich am Donnerstag
(15.02.), in der Zeit zwischen 16.15 und 19.40 Uhr ereignete, hat die
Heppenheimer Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen mit
sachdienlichen Hinweisen. Die Unbekannten drangen gewaltsam durch ein Fenster
ins Innere des Anwesens im Marsweg ein. Hier suchten die Kriminellen nach
Wertgegenständen und entwendeten nach bisherigen Erkenntnissen drei
Baseball-Mützen. Anschließend suchten sie unerkannt das Weite.

Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Umfeld
bemerkt haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06252/7060 beim
Kommissariat 21/22 in Heppenheim zu melden.

Lampertheim: Drei Fahrer berauscht am Steuer

Lampertheim – Beamte der Polizeistation Lampertheim-Viernheim haben am
Donnerstagabend (15.02.) mehrere Autofahrer in der Nibelungenstraße gestoppt.
Schwerpunkt der Kontrollen waren insbesondere berauschte Verkehrsteilnehmer.

Drei Autofahrer im Alter von 30, 31 und 42 Jahren mussten nach der Überprüfung
eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Bei allen drei, im Zeitraum zwischen
20.15 und 23.10 Uhr gestoppten Autofahrern, zeigten sich deutliche Anzeichen auf
Drogenkonsum vor Fahrtantritt. Allen drei Männern wurde die Weiterfahrt von der
Polizei untersagt und entsprechende Verfahren eingeleitet.

Lorsch: Polizei überwacht Geschwindigkeit/Motorradfahrer 92 „Sachen“ zu schnell

Lorsch – Beamte der Verkehrsinspektion Darmstadt, führten am Donnerstag
(15.02.), auf der Landesstraße 3111, zwischen 14.00 und 17.00 Uhr eine
Geschwindigkeitsmessung durch. Die Messstelle befindet sind außerhalb
geschlossener Ortschaften und es gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h.

Von 1042 angemessenen Fahrzeugen waren 122 Fahrzeuge zu schnell unterwegs. Davon
wurden 94 Geschwindigkeitsverstöße im Verwarnungsbereich festgestellt, weil
Wagenlenker bis zu 15 km/h zu flott unterwegs waren. Außerdem wurden 28
Geschwindigkeitsverstöße im Anzeigenbereich registriert, bei denen Fahrerinnen
und Fahrer ab 16 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung aufwiesen. Vier
Überschreitungen haben nun ein Fahrverbot zur Folge, weil der Tacho mindestens
41 km/h mehr als erlaubt anzeigte.

Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Motorradfahrer, der die Messstelle mit 162
km/h passierte und damit 92 „Sachen“ zu schnell war. Den Fahrer erwarten ein
Bußgeld in Höhe von 700 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.

Polizei sucht Zeugen nach Verkehrsunfallflucht

Bensheim – Am Donnerstag (15.02.) (zwischen 3 Uhr nachts und 17 Uhr) wurde
ein grauer Opel Meriva, welcher in der Straße „Am Rinnentor“ (in Höhe der
Weinstube Jäger) am Fahrbahnrand parkte, von einem noch unbekannten
Verkehrsteilnehmer beschädigt. Der Sachschaden im Frontbereich wird derzeit auf
mindestens 150 Euro geschätzt.

Die Polizei in Bensheim hat ein Verfahren wegen des Verdachts der Unfallflucht
eingeleitet. Zeugenhinweise werden an die Polizeistation Bensheim, Tel.:
06251/84680 erbeten.

Darmstadt

Darmstadt-Dieburg

Weiterstadt. Festnahme bei Kontrolle auf der Autobahn

Weiterstadt – Mehrere Strafverfahren erwarten einen 36-Jährigen aus
Nordmazedonien, den eine Streife der Autobahnpolizei Südhessen gegen 13 Uhr am
Mittwoch (14.2.) auf der A5 bei Weiterstadt kontrollierte. Bei der Überprüfung
seiner Dokumente fiel der Streife schnell auf, dass sowohl seine Identitätskarte
als auch sein Führerschein gefälscht waren. Außerdem stellten sie fest, dass er
sich unerlaubt in Deutschland aufhielt, da ihm eine Einreise in das
Schengen-Gebiet nach früheren Straftaten untersagt ist. Zu den Anzeigen wegen
Urkundenfälschung und Fahren ohne Führerschein kommt daher auch eine Anzeige
wegen unerlaubter Einreise hinzu.

Münster. Handschellen klicken nach mehreren Monaten Flucht

Münster – Am Donnerstag (15.2.) klickten die Handschellen bei einem
30-jährigen Darmstädter. Er befand sich seit mehreren Monaten auf der Flucht, da
er seine wegen Drogendelikten verhängte Haftstrafe im vergangenen August nicht
angetreten hatte und seitdem nicht mehr an seiner ehemaligen Anschrift wohnte.
Im Rahmen von Ermittlungen von Zivilfahndern der Polizei Südhessen konnte er
schließlich im Bereich Münster lokalisiert und am Donnerstag festgenommen
werden. Im Anschluss wurde er in eine Haftanstalt gebracht, wo er die nächsten
zweieinhalb Jahre hinter Gittern verbringen muss.

Ober-Ramstadt: Nach Angriff auf 46-Jährige/Polizei nimmt Tatverdächtigen fest

Ober-Ramstadt – Nachdem ein 46 Jahre alter Mann am Mittwoch (14.02.) seine
gleichaltrige Ex-Frau bei einem Angriff mit einer Axt schwer verletzt haben soll
und anschließend mit einem Auto flüchtete (wir haben berichtet), können die
Ermittlerinnen und Ermittler nun einen raschen Fahndungserfolg vermelden. Der
Tatverdächtige konnte am Freitag (16.02.) im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen von
den Polizeibehörden in Bosnien festgenommen werden. Mittels einem
Rechtshilfersuchen durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird nun die
Auslieferung des 46-Jährigen nach Deutschland in die Wege geleitet.

Die verletzte Frau wird nach wie vor im Krankenhaus behandelt und befindet sich
in einem stabilen Zustand. Weitere Auskünfte zum Sachverhalt erteilt die
Staatsanwaltschaft Darmstadt.

Weiterstadt: 78-Jährige abgelenkt und bestohlen / Polizei gibt Hinweise und sucht Zeugen nach Trickdiebstahl

Weiterstadt – Während dem Einladen ihres Einkaufes lenkten Kriminelle die
78-Jährige am Donnerstagnachmittag (15.2.) ab und entwendeten dabei ihre
Handtasche samt Inhalt.

Eine noch unbekannte Frau verwickelte die Dame gegen 16.45 Uhr auf dem Parkplatz
in der Max-Planck-Straße in ein Gespräch. Zeitgleich entwendete ein junger Mann
unbemerkt ihre Handtasche aus dem Kofferraum.

Die Tatverdächtige soll über 50 Jahre alt und etwa 1,60 bis 170 Meter groß sowie
kräftig gewesen sein. Sie hatte dunkelblonde Haare und trug zur Tatzeit einen
beigen Mantel sowie eine beige Mütze.

Der junge Mann soll etwa 14 bis 20 Jahre alt, etwa 1,80 bis 1,90 Meter groß und
ebenfalls kräftig gewesen sein. Er hatte kurze dunkle Haare und trug einen
schwarzen Pullover und eine schwarze Hose.

Wenn Sie in diesem Zusammenhang etwas Verdächtiges wahrgenommen haben oder
Hinweise auf die beiden Tatverdächtigen geben können, melden Sie sich bitte bei
dem Kommissariat 21/22 in Darmstadt. Die Ermittlerinnen und Ermittler erreichen
Sie unter der Rufnummer 06151 / 969 – 0.

In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgende Verhaltenshinweise:

  • Lassen Sie Ihre Wertgegenstände niemals unbeaufsichtigt und
    schließen Sie auch bei kurzer Abwesenheit alle Türen und Fenster.

  • Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in
    verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst
    dicht am Körper.

  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der
    Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.

  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen
    Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.

  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb
    oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.

Gross-Gerau

Rüsselsheim: Zündelei an Schuhkaktus geht glimpflich aus

Die Zündelei an einem Schuhkaktus im 4. Obergeschoss einer Schule in der Frankfurter Straße ging glücklicherweise glimpflich aus. Im Verdacht den damit verbundenen Feuerwehreinsatz am Freitag (16.02.) um kurz vor 12.00 Uhr ausgelöst zu haben, steht ein Zweitklässler der Schule. Das dekorative Möbelstück zur Aufbewahrung von Schuhen konnte von den Einsatzkräften anschließend rasch abgelöscht werden. Zuvor verließen die Schulkinder und ihre Lehrerinnen und Lehrer das Gebäude und sammelten sich, wie in der Vergangenheit sicher schon mal geübt, im Park. Verletzt wurde niemand.

Strafrechtliche Konsequenzen hat der Vorfall für das Kind nicht. Bleibt zu hoffen, dass die Aufregung und der Schrecken über den Einsatz von Feuerwehr und Polizei nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben.

Rüsselsheim: Motorroller und E-Scooter viel zu schnell

Am Donnerstag (15.02.) führten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen Fahrzeugkontrollen „An der Schauburg“ durch.

In einem Zeitraum von 90 Minuten wurden hierbei zum Teil erhebliche Verkehrsverstöße festgestellt. Zunächst wurde von den Beamten ein E-Scooter gestoppt, der mit zwei minderjährigen Mädchen besetzt war. Ein zwingend vorgeschriebener Haftpflichtversicherungsvertrag lag nicht vor. Die 13-jährige Fahrerin wurde an ihre Erziehungsberechtigten übergeben und anschließend aufklärende Gespräche mit den Eltern geführt. Es erfolgten entsprechende Anzeigen wegen nicht vorhandenem Versicherungsschutz.

Kurz darauf wurde ein auffällig sportlicher E-Scooter samt 36 Jahre altem Fahrer kontrolliert. Dieser war als E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h versichert. Es wurde jedoch festgestellt, dass die eigentliche Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h lag. Eine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug existierte nicht und eine Versicherung wäre aufgrund dessen gar nicht möglich gewesen. Das Kennzeichen wurde entfernt und die Versicherung entsprechend informiert. Es erfolgte eine Untersagung der weiteren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr und eine Anzeige wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Den „strafrechtlichen Vogel“ schoss jedoch ein 31-jähriger Rüsselsheimer ab. Dieser fiel den Polizisten schon hunderte Meter vor der Kontrollstelle durch die defekte Auspuffanlage seines Motorrollers auf. Bei der Überprüfung wurde dann folgendes festgestellt: Der 25 km/h-Roller hatte aufgrund von Manipulationen eine wesentlich höhere Geschwindigkeit, nämlich rund 60 „Sachen“. Die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Mann nicht vorweisen. Das Versicherungskennzeichen war vor 3 Jahren abgelaufen und ursprünglich nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben. Einen gültige Haftpflichtversicherung hatte der Fahrer nicht. Das Fahrzeug wurde zum Zweck der Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Den Fahrer erwarten nun mehrere Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab dem 1. März neue Versicherungskennzeichen angebracht werden müssen. Eine sogenannte „Karenzzeit“ gibt es entgegen gängiger Meinung nicht, weil der Versicherungsvertrag zeitlich vom 1. März bis 28/29. Februar begrenzt ist. Im Schadensfall haftet der Fahrer, der keinen Versicherungsschutz mehr hat, mit seinem Privatvermögen.

Odenwaldkreis

Breuberg: Gefälschtes Zulassungsdokument/Polizei untersagt Weiterfahrt von Kleinlaster

Breuberg

Am Donnerstag (15.02.) kontrollierte eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Bundesstraße 426 bei Rosenbach einen Kleinlaster mit osteuropäischer Zulassung. Offensichtlich verfügte der Lkw über ein 5-Tonnen-Fahrgestell. Als die Beamten das Zulassungsdokument verlangten, hatte der 35-jährige Fahrer plötzlich zwei Zulassungsdokumente in der Hand. Auf beiden Dokumenten war das Kennzeichen, die Fahrgestellnummer und Dokumentennummer identisch. Auf dem einen Dokument lag die zulässige Gesamtmasse bei 3500 Kologramm und das Leergewicht bei 2780 Kilogramm, das andere war offensichtlich gefälscht, da dort eine falsche Fahrzeugklasse (N 1) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7500 Kilogramm und einem angeblichen Leergewicht von 3740 Kilogramm vermerkt war.

Der Kleinlaster wurde daher leer verwogen um das tatsächliche Leergewicht zu ermitteln. Obwohl der Tank nur zum Teil gefüllt und kein Beifahrersitz verbaut war, sowie der Fahrer sich beim Wiegen nicht im Fahrzeug befand, betrug das tatsächliche Leergewicht 3480 Kilo.

Ein hinzugezogener Sachverständiger stellte letztendlich fest, dass das Fahrzeug die Anforderungen der Fahrzeugklasse N 1 nicht erfüllt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Kennzeichen und die original Zulassungsbescheinigung wurden von der Polizei eingezogen und an das zuständige Konsulat gesandt. Das betreffende Fahrzeug muss nun verladen zurück in das Zulassungsland befördert werden.

Der Fahrer wird sich strafrechtlich wegen Urkundenfälschung zu verantworten haben. Das Transportunternehmen muss mit einer vermögensabschöpfenden Maßnahme für zwei im Raum stehende Transportaufträge rechnen. Zur Sicherung des Verfahrens wurden an Ort und Stelle 2200 Euro erhoben.