Neustadt: Rund um den neuen Fußgängersteg beginnt im März 2024 die Parkraumbewirtschaftung

Neustadt an der Weinstraße – Am Mittwoch, 6. März 2024, soll rund um den neuen Fußgängersteg zum Hauptbahnhof mit der Parkraumbewirtschaftung begonnen werden. Die entsprechenden Parkscheinautomaten sowie die Beschilderungen werden ab Anfang März aufgestellt. Hintergrund ist, dass mit dem neuen Steg und der Etablierung des neuen Mobilitätspunktes mit einem erhöhten Parkaufkommen zu rechnen ist. Die Verkehrskommission hat sich deshalb einstimmig darauf verständigt, eine Mischform zwischen Bewohnerparken und gebührenpflichtigem Parken einzuführen, damit der Parkraum optimal genutzt werden kann.

Das bedeutet, dass ab Mittwoch, 6. März, für die Schillerstraße ab der Einmündung „Alter Viehberg“ Hausnummer 2 bis zur Höhe der Hausnummer 16 und gegenüber dem Bereich der Hausnummern 26 bis 38a jeweils einseitig ein Parkticket zu lösen ist. Für die Alban-Haas-Straße gilt die neue Regelung ab der Kreuzung Schillerstraße bis Landauer Straße beidseitig.

Dies bedeutet weiterhin, dass Bewohnerinnen und Bewohner zukünftig einen Anwohnerparkausweis benötigen, der aktuell 7,50 Euro im Monat kostet. Beantragt werden kann er telefonisch unter der Telefonnummer 06321/855-1408 oder -1421 sowie per Mail an parken@neustadt.eu.

Für alle anderen, die in diesem Bereich parken möchten, fallen Gebühren von 50 Cent pro Stunde an. Ein Tagesticket wird nicht angeboten. Die gebührenpflichtigen Zeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag von 9 bis 15 Uhr, wobei an diesem Tag die zweite Stunde kostenlos ist.

An den Parkscheinautomaten kann per Münzen und Bankkarte bezahlt werden. Zusätzlich ist auch das Handyparken (Handyparkzone 632 003) möglich.

Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner haben ein ausführliches Informationsschreiben von der Stadt erhalten.

Schillerstraße und Alban-Haas-Straße (Foto: Stadtverwaltung Neustadt)
Schillerstraße und Alban-Haas-Straße (Foto: Stadtverwaltung Neustadt)