Mainz (ots) – Am Montag 17.06.2024 gegen 18 Uhr, wurde eine 15-Jährige am Rheinufer in Worms-Rheindürkheim tot aufgefunden. Ein Tatverdacht richtet sich gegen den 39-jährigen Vater und zwischenzeitlich auch gegen die 34-jährige Mutter. Alle drei Personen sind afghanische Staatsangehörige. Die beiden Tatverdächtigen befinden sich derzeit in polizeilichem Gewahrsam.

Die Mutter hatte sich am Vormittag bei der Polizeiinspektion Primasens gemeldet und den Verdacht der Tötung ihrer Tochter mitgeteilt hatte. Die Tat solle demnach bereits am Samstagabend am Rheinufer stattgefunden haben. Suchmaßnahmen der Kriminalpolizei Mainz führten dann zum Auffinden der Leiche.
Da der Auffinde-/Tatort im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mainz liegt, führt die Kriminalpolizei Mainz derzeit umfangreiche Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz durch.

Eine Obduktion zur Klärung der Todesumstände findet noch am heutigen Dienstag statt. Darüber hinaus finden intensive kriminaltechnische Maßnahmen zur Spurensicherung am Fundort der Leiche, in den Wohnungen der Beteiligten sowie dem Fahrzeug des Vaters statt. Dieses wurde in Primasens sichergestellt und durch einen Abschleppdienst nach Mainz transportiert.

Derzeit wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz die Vorführung der beiden Tatverdächtigen vor einem Ermittlungsrichter zur Anordnung der Untersuchungshaft
vorbereitet.

Die Kriminalpolizei Mainz bittet Personen, die sich am Samstagabend in Rheindürkheim am Rheinufer aufgehalten haben, sich mit den Ermittlern in Verbindung zu setzen. Kleinste Beobachtungen und Hinweise können dabei zur Aufklärung der Tat hilfreich sein. Kontaktdaten: Tel. 06131 – 65 3633; Mail: kdmainz.kdd@polizei.rlp.de

Zusammenhänge zu einem Tötungsdelikt in Bensheim/Hessen, bei welchem weiterhin eine Frau vermisst wird, bestehen nicht.

Nachtrag: 
Mainz (ots) – Nach Vorführung der beiden Personen beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mainz, ordnete dieser die Untersuchungshaft wegen des Verdachts des Totschlags gem. § 212 StGB gegen die beiden Beschuldigten an.
Beide Personen wurden in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten den Entschluss zur Tötung ihrer Tochter gefasst haben, weil sie mit deren Lebenswandel nicht einverstanden waren.