Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiwagen, Park © on Pixabay

Betrunken von der Fahrbahn abgekommen und abgehauen

Böhl-Iggelheim (ots)

In der gestrigen Nacht, 09.08.2024, gegen 02:40 Uhr, meldete ein Zeuge, dass mehrere, teils betrunken wirkende, Personen ein verunfalltes Auto aus dem Grünstreifen in der Haardtstraße bergen würden. Beim Erreichen der Unfallörtlichkeit konnten die Beamten und Beamtinnen zwei Autos feststellen, die sich gerade entfernten. Bei der anschließenden Kontrolle fiel ein Beteiligter mit starker Alkoholeinwirkung auf. Da dieser in der unmittelbaren Nähe wohnte, wurde die Wohnanschrift aufgesucht. Dort konnte das Unfallfahrzeug inkl. frischer Unfallspuren festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,47 Promille. Im Laufe der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte immer aggressiver und wehrte sich gegen die Blutprobe, weshalb dieses unter Zwang genommen werden musste. Den Beschuldigten erwarten nun mehrere Strafverfahren, u.a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, und den Entzug der Fahrerlaubnis.

Telefontrickbetrüger verursacht hohen Schaden

Böhl-Iggelheim (ots)

Am gestrigen Tag, 08.08.2024, klingelte bei dem 75-jährigen Geschädigten das Telefon. Als er auf dem Display die „110“ sah und das Telefonat entgegennahm, meldete sich ein Mann, welcher von einem tödlichen Verkehrsunfall sprach. Verursacher des vermeintlichen Verkehrsunfalls soll der Sohn des Geschädigten gewesen sein, weshalb nun eine Kaution von 30.000 EUR gezahlt werden müsse. Als der 75-Jährige angab, nur 13.000 EUR zu haben, fragte der Anrufer nach Schmuck und Münzen. Schlussendlich sollte das Geld beim Amtsgericht Worms eingezahlt werden. Auf dem Weg dorthin wurde der Geschädigte telefonisch in die Nähe des Hauptbahnhofes geleitet. Dort wurde er von einem Mann auf die „Kaution“ angesprochen, woraufhin das Geld übergeben wurde. Zurück zu Hause, erreichte der Geschädigte seinen Sohn, welcher den Betrug erkannte und die Polizei verständigte.

Die Polizei rät zur besonderen Vorsicht im Umgang mit telefonischen Geldforderungen durch Behörden. Die Polizei wird niemals mit der Rufnummer 110 bei Ihnen anrufen. Eine Behörde wird niemals telefonisch nach Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen fragen. Im Zweifel rufen Sie die bei Ihrer hiesigen Polizeidienststelle an. Sollten Familienmitgliedern vermeintlich in Schwierigkeiten stecken, versuchen Sie zunächst den persönlichen Kontakt zu suchen. Informationen über viele der gängigsten Betrugsmaschen finden Sie auch auf www.polizei-beratung.de.