Bundesnetzagentur untersagt Telekom Aufrüstung von Kabelverzweigern

Breitbandkabelgesellschaft des Landkreises kann Erschließung fortsetzen

Kreis Karlsruhe – Die Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) kann damit fortfahren, für die Städte und Gemeinden im Auftrag des Landkreises Karlsruhe ein leistungsfähiges Glasfasernetz einzurichten, an das die Städte und Gemeinden ihre Ortsteile anschließen können. Die Bundesnetzagentur untersagte jetzt gegenüber der Telekom Deutschland GmbH, Schaltschränke zur Verteilung der Leitungen innerhalb eines Fernsprech-Ortsnetzes, sogenannte Kabelverzweiger, aufzurüsten und untersagte der Telekom weitere Erschließungsabsichten bis zum 10. März 2017.

30 Städte und Gemeinden haben sich inzwischen im Landkreis Karlsruhe zur interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen, nachdem eine Anfrage an private Telekommunikationsunternehmen zur Ertüchtigung des Telekommunikationsnetzes Anfang 2014 negativ ausgefallen war. Im Oktober 2014 leitete die darauf hin gegründete BLK das europaweite Vergabeverfahren für den Betreiber des interkommunalen Glasfasernetzes – das sogenannte Backbone – und der kommunalen Netze ein. Die beispielhafte Initiative hat überregionale Beachtung gefunden und wird vom Land Baden-Württemberg finanziell gefördert. 

Die Telekom Deutschland GmbH, die zuvor bekundet hatte, ihre Telekommunikationsinfrastruktur nicht aufrüsten zu wollen und sich am Vergabeverfahren beteiligt, teilte dem Landkreis zwischenzeitlich mit – entgegen der bisherigen Verlautbarungen –  die auf Kupferleitungen basierenden Kabelverzweiger im Fördergebiet im Eigenausbau technisch über das sogenannte Vectoring-Verahren aufrüsten zu wollen. Weil die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus und des Betriebs maßgeblich von der Erschließbarkeit dieser Kabelverzweiger abhängt und die Initiative der Telekom aus Sicht des Landkreises die Finanzierbarkeit und damit den Breitbandausbau im Fördergebiet insgesamt gefährden würde, wandte sich der Landkreis an die Bundesnetzagentur.

Diese folgte der Argumentation des Landkreises und führte für ihre Entscheidung an, dass kein Anlass bestehe, im konkreten Fall an einer „verfestigten kommunalen Ausbauplanung“ zu zweifeln: in Ettlingen, Karlsbad und Oberderdingen sind Tiefbauarbeiten bereits abgeschlossen bzw. wurden bereits begonnen oder stehen wie in Bad Schönborn kurz vor der Vergabe. Ein Ausbauplan bis 2017 liegt vor. Deshalb dürfen bis zum Ablauf der im Interessensbekundungsverfahren genannten Ausbaufrist bis 10. März 2017 keine Veränderungen der Kabelverzweiger für Vectoring zugunsten der Telekom vorgenommen werden. 

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die sich auf den gesamten Landkreis erstreckt:

"Sie unterstreicht unsere Intention, die derzeit unzureichende Versorgungsstruktur gemeinsam mit den Städten und Gemeinden und mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg rasch flächendeckend zu verbessern und sie schiebt der Rosinenpickerei einen Riegel vor".