Karneval und Jugendschutz: Dezernenten der Landkreise SÜW und Germersheim sowie der Stadt Landau informieren

Alkohol und Jugendliche

Alkoholausgabe an Kinder und Jugendliche ist tabu, nicht nur in der Fastnachtszeit

Südpfalz – An Fasching wird ausgelassen gefeiert und so manches Auge zugedrückt. Doch im Zusammenhang mit Alkohol sollte es kein „Feiern ohne Grenzen“ geben. In dieser Zeit wird oftmals fahrlässig mit der Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche umgegangen.

Die Jugenddezernenten der Landkreise SÜW und Germersheim, Marcus Ehrgott und Dietmar Seefeldt, sowie der zuständige Bürgermeister der Stadt Landau, Thomas Hirsch, weisen darauf hin, dass die Abgabe und der Konsum von Alkohol, sowie Aufenthaltszeiten bei Veranstaltungen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) klar geregelt sind. 

„Beispielsweise ist den Mitgliedern einer Tanzgarde unter 14 Jahren die Anwesenheit bei Hofbällen und Prunksitzungen im Rahmen der Brauchtumspflege bis 22 Uhr erlaubt. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren können bis 24 Uhr vor Ort sein, sofern keine jugendgefährdenden Programme dagegen sprechen“, 

erläuterte der Jugenddezernent des Landkreises SÜW, Marcus Ehrgott. Zwar könnten diese Einschränkungen durch die Begleitung eines Erziehungsbeauftragten aufgehoben sein, doch muss dieser dann auch dauerhaft seiner Aufsichtspflicht nachkommen. Erziehungsbeauftragt kann eine vertrauenswürdige, volljährige Person sein, die von den Personensorgeberechtigten mit der erzieherischen Begleitung einer oder eines Jugendlichen beauftragt ist.

„Ein klares Verbot spricht das Gesetz zur Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren aus. Ab 16 Jahren sind Bier und Wein sowie Mixgetränke mit Bier und Wein erlaubt. Harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und deren Mixgetränke – so genannte branntweinhaltige Getränke – dürfen an Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt werden“,

ergänzt Dietmar Seefeldt, Dezernent des Landkreises Germersheim. Gleiches gelte auch für Tabakwaren.

„Verstöße gegen die hier genannten Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro geahndet werden“,

gibt Seefeldt zu bedenken.

„Faschingsumzüge werden leider häufig zu `Trinkstätten´ für Kinder und Jugendliche. Durch einige Erwachsene fühlen sich Kinder und Jugendliche leider motiviert und darin bestätigt, dass Alkohol und der Vollrausch zum Fasching einfach dazugehören. Um die Tradition des gemeinsamen Feierns und Fröhlichseins an Fasching zu erhalten, sollte der maßvolle und verantwortliche Umgang mit Alkohol jedoch im Vordergrund stehen“,

betonte Bürgermeister Thomas Hirsch. 

Aufgrund von Erfahrungen und Beobachtungen durch die Polizei- und Ordnungsbehörden, könnte eine fröhliche und ausgelassene Laune durch übermäßigen Alkoholkonsum schnell in eine aggressive Stimmung umschlagen. Deshalb appellieren die Jugendschutzdezernenten an alle Erwachsene, sich ihrer Vorbildfunktion bewusst zu sein und sich entsprechend zu verhalten. Auch die Umzugsteilnehmer dürften sich während eines Umzuges ihrer Verantwortung nicht entziehen.

Polizei, Ordnungsbehörden und Jugendämter werden vor den geplanten Umzügen verstärkt die Abgabe von Alkohol an Jugendliche in Supermärkten und sonstigen Alkoholabgabestellen kontrollieren. Testkäufe in der Vergangenheit haben gezeigt, dass noch erhebliche Defizite in den Verkaufsstellen bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes herrschen. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter und Gewerbetreibende auch die geltenden Vorschriften des JuSchG in einer deutlich erkennbaren Form, beispielsweise direkt an der Kasse, Theke, Ausschank- und Abgabestelle, aushängen. Die Umzüge selbst werden ebenfalls durch Kontrollen begleitet, um die Sicherheit und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Als Ansprechpartner im Bereich Jugendschutz bieten die Jugendämter der Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim, sowie das Jugendamt der Stadt Landau Eltern und Gewerbetreibenden Informationen und Beratung an beziehungsweise nehmen auch Hinweise zu Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen entgegen.

Kontakt:    

  • Jugendamt Landau:        06341-135170
  • Jugendamt KV SÜW:    06341-940468
  • Jugendamt KV GER:     07274-53372

Auch die jeweiligen Ordnungsämter der Verbandsgemeinden in den Landkreisen Südliche Weinstraße, Germersheim und der Stadt Landau, sowie die zuständigen Dienststellen der Polizei stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.