Steuerbescheide für 2015 werden in den nächsten Tagen zugestellt

Post vom Amt

In diesen Tagen werden die Steuerbescheide für 2015 zugestellt. Das Steueramt der Stadt Schwetzingen weist die Hausbesitzer/innen darauf hin, dass bei der Grundsteuer die Steuerbescheide für das Jahr 2014 auch weiterhin gültig bleiben. Nur bei einem Eigentumswechsel oder der Änderung des Steuerbetrages wurde ein aktueller Grundsteuerbescheid für 2015 erstellt.

Die Grundsteuer-Jahresbescheide werden ab dem 9. Januar 2015 von der Morgenpost zugestellt. Bei den Grundsteuerbescheiden ist folgendes zu beachten: Die Grundsteuerbescheide 2015 der in Schwetzingen wohnhaften Grundsteuerpflichtigen sollten bis spätestens 15. Januar zugestellt sein. Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre. Daher sollten die Steuerbescheide unbedingt aufbewahrt werden. Die Hebesätze von 400 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben weiterhin bestehen.

Für die Hundehalter gilt: Die grünen Hundemarken mit der Aufschrift 2013 – 2015 sind weiterhin gültig. Bei Verlust kann bei der Steuerabteilung für 5 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden. Es besteht Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Bescheide werden ab dem 12. Januar zugestellt.

Bei der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 380 Prozent.

Noch ein Hinweis zur Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren: Ab sofort wird für die Erteilung einer Lastschrift ausschließlich das SEPA-Basislastschrift-Mandat akzeptiert. Das entsprechende SEPA-Basislastschrift-Mandat zum Einzug der Forderungen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Schwetzingen (www.schwetzingen.de) im Bereich „Stadt & Bürger“ > Online-Dienste > Formulare > Finanzen, zudem im Bürgerbüro und bei der Steuerabteilung im Kämmereiamt.

Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, oder Hundesteuer erteilt Michael Reich aus dem Kämmereiamt, Rathaus,  Zimmer 302 und Tel. 06202 /87-145.