Geflügeltransporte nur nach Untersuchung

Eilverordnung

Aufgrund der Geflügelpest werden Untersuchungen für Enten und Gänsen erforderlich

Wer Enten und Gänse nach dem 27. Dezember 2014 aus ihrem jetzigen Bestand woanders hin bringen möchte, muss diese zuvor auf die Erreger der Geflügelpest untersuchen lassen.

Wie die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises mitteilt, geht das aus einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 22. Dezember 2014 hervor. Enten und Gänse dürfen demnach dann nur noch transportiert und geschlachtet werden, wenn sie nachweisbar frei vom Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 sind. Bei größeren Transporten muss der Untersuchungsnachweis nur für 60 Tiere vorliegen. Die Proben können laut Kreisverwaltung mit einem kombinierten Rachen- und Kloakentupfer entnommen werden. 

Die Verordnung gelte bis 31. März. Auf Enten und Gänse beschränkt sei sie deshalb, weil diese im Gegensatz zu Puten und Hühnern bei einer Infektion mit dem entsprechenden Virus keine Anzeichen einer Erkrankung zeigen. Bislang sei die hoch ansteckende Tierkrankheit nur zweimal in Niedersachsen festgestellt worden. 

Anhaltspunkte, dass das Virus auf den Menschen übertragbar ist, gebe es weltweit nicht, so die Kreisverwaltung. Verbraucher sollten beim Zubereiten von Geflügel aber generell strikte Küchenhygieneregeln einhalten und Geflügel nur vollständig durchgegart verzehren. Zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen gehörten darüber hinaus rohe Fleischabfälle grundsätzlich in den Hausabfall und weder in den Biomüll noch auf den Kompost.