Sperrbezirk für Straßenprostitution tritt in Kraft

Ab Mittwoch, 24. Dezember

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinderat angeregte Erweiterung der bestehenden Heilbronner Sperrbezirke für Straßenprostitution jetzt festgesetzt. Die entsprechende Verordnung ist in der heutigen Ausgabe des Gesetzblattes des Landes Baden-Württemberg verkündet worden und tritt damit morgen – am Mittwoch, 24. Dezember 2014 – in Kraft.

Die Ausweitung des Sperrbezirks betrifft die Straßenzüge auf dem Areal Wohlgelegen, auf dem sich unter anderem der Zukunftspark befindet. Zeitlich unbefristet verboten ist die Straßenprostitution demnach in der Kalistraße bis zur Einmündung in die Hafenstraße, Im Zukunftspark, Inselwiesenstraße, Wohlgelegen und Thomaswert. Von 6 bis 19 Uhr gilt der Sperrbezirk zudem in der Hafenstraße nördlich der Bahnlinie Weinsberg-Heilbronn, auf der Paul-Metz-Brücke und in der Albertistraße bis zur Einmündung in die Karl-Wüst-Straße.

Grund für die Ausweitung des Sperrbezirks ist, dass sich nach Angaben der Kriminalpolizei die Straßenprostitution vermehrt in die Hafenstraße verlagert hatte. Dort sind tagsüber teilweise auch Kinder und Jugendliche unterwegs. Neben ansässigen Firmen sind zudem Familien, die Veranstaltungen auf der Theresienwiese besuchen, von negativen Begleiterscheinungen betroffen.