Abfallwirtschaftskonzept

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2014 das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Südliche Weinstraße einstimmig verabschiedet.

Gemäß § 6 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 22. November 2013 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen und bis zum 31. Dezember 2014 der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die anerkannten Naturschutzverbände sowie die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft wurden angehört. 

Im Abfallwirtschaftskonzept sind im Wesentlichen die Ziele der Kreislaufwirtschaft und des kommunalen Stoffstrommanagements, sowie die geplanten und getroffenen Maßnahmen darzustellen.

Das Konzept ist für die Öffentlichkeit auf der Internetseite des Landkreises unter www.suedliche-weinstrasse.de im Fenster Einrichtungen/Wertstoffwirtschaft zu finden.