Gebührenänderung des AWB zum 1. Januar 2015

Müllentsorgung wird teurer

Zum 1. Januar 2015 wird der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim die Gebühren für die Abfallentsorgung leicht erhöhen. Dies hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 beschlossen.

„Die Gebühren konnten wir die letzten Jahre konstant niedrig halten, da der AWB hohe Rücklagen hatte“, erklärt Werkleiter Klaus Pabst.

Er betont, dass diese Rücklagen nicht aus den Abfallgebühren entstanden sind: Sie sind den zahlreichen Deponiesanierungen der letzten Jahre zu verdanken. Diese haben dem AWB hohe Gewinne beschert. Mittlerweile sind die Kapazitätsgrenzen allerdings erreicht, die Sanierung ist an fast allen Deponiestandorten weit fortgeschritten oder abgeschlossen.

„Die hohen Rücklagen aus dem Deponiebereich kamen unmittelbar den Gebührenzahlern zugute.“

Zuletzt sind die Gebühren 2007 erhöht worden, 2009 konnten sie sogar noch einmal gesenkt werden.

„Der Gebührenhaushalt war dadurch die letzten Jahre immer unterfinanziert, was wir aber ausgleichen konnten.“

Nun sei jedoch eine minimale Gebührenerhöhung erforderlich. 

Im Vergleich zu vergangenen Jahrzehnten bleiben die Gebühren trotz Erhöhung günstig: So zahlte ein Vier-Personen-Haushalt 1995 249,51 Euro im Jahr, 2015 wird er nur 189 Euro zahlen. Dies ist 25 Prozent günstiger als vor 20 Jahren. 

„Wir haben im Landkreis ein modernes und differenziertes Abfallwirtschaftskonzept, das den Anforderungen einer aktuellen Kreislaufwirtschaft voll gerecht wird. Dank der effizienten Arbeit des AWB schaffen wir es, dies zu einem sehr guten Preis-Leitungsverhältnis anzubieten“, so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.

Als Beispiel für das vorausschauende Konzept des AWB nennt er die Biotonne: Diese ist schon seit 1992 Pflicht im Landkreis. Bundesweit wird diese erst jetzt, zum 1. Januar 2015, verpflichtend eingeführt.