In 2015 sollen 1,45 Mio EUR für Straßen aufgewendet werden

Kreisstraßenprogramm

Um die Kreisstraßen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, geht der Landkreis nach einem fünfjährigen Programm vor, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Dem Ausschuss für Umwelt und Technik wurden in seiner jüngsten Sitzung vom 11. Dezember die in 2014 umgesetzten Erhaltungsmaßnahmen sowie die für 2015 geplanten Maßnahmen vorgestellt.

An Deckenerneuerungen sind demnach vorgesehen: K3507 Flehingen – Kürnbach, K3509 Sulzfeld – Kreisgrenze (Waldbereich), K3517 Oberöwisheim – L554, eine Teilstrecke der K3528 Neuthard – Spöck, K3535 Philippsburg – Wiesental, eine Teilstrecke der K3539 Staffort – Weingarten, K3575 Ubstadt-Weiher – Kreisverkehr bei Stettfeld, eine Teilstrecke der K3578 Oberhausen – Rheinhausen, K3579 Büchenau – L558 und eine Teilstrecke der K3580 Leopoldshafen – Eggenstein. An Bauwerkserneuerungen steht die Kohlbachbrücke im Verlauf der K3512 in der Ortsdurchfahrt Flehingen an. Angelehnt an das Erhaltungsprogramm der Straßendecken wird derzeit ein Erhaltungsprogramm für Bauwerke konzipiert, das im nächsten Jahr den Kreisgremien vorgestellt wird. Das Programm umfasst ebenfalls einen Zeitraum von 5 Jahren und soll ab dem Jahr 2016 wirksam werden.

Daneben beteiligt sich der Landkreis an Investitionsmaßnahmen der Städte und Gemeinden z.B. K3528/K3529 Umbau der Ortsdurchfahrten Neuthard, einem Radweglückenschluss bei der K3541 in Berghausen. 

Weiterhin wurde das Gremium über weitere Straßenprojekte informiert wie z.B. die aktuellen Sachstände bei den Planfeststellungsverfahren zur K3575, Umgehungsstraße Bad Schönborn und zur K3506; Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Gondelsheim, der K3520, Ausbau zwischen Östringen und der B39 neu, der K3579/L560, Umbau des Knotens bei Friedrichstal, der K3529/Sebastianallee, Bau eines Kreisverkehrsplatzes in Neuthard und der K3502 Geh- und Radweg Obergrombach–Helmsheim. Für die geplanten Geh- und Radwege K3537 Oberhausen–Philippsburg und K3556, Radwegelückenschluss bei Etzenrot konnte eine Aufnahme in das Programm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erreicht werden.