Brandschutzmaßnahmen an kreiseigenen Liegenschaften 

Kein Bestandschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen für den vorbeugenden Brandschutz wurden in den letzten Jahren ständig verschärft. Mit der im Frühjahr 2015 in Kraft tretenden neuen Landesbauordnung Baden-Württemberg werden die Anforderungen weiter erhöht. Einen „Bestandsschutz“ für bestehende Gebäude gibt es nicht, weshalb gesetzliche Anforderungen und Auflagen zwingend zu erfüllen sind.

Alle fünf Jahre müssen auf Veranlassung der zuständigen Baurechtsbehörde in den Liegenschaften Brandverhütungsschauen durchgeführt werden. Parallel dazu führt das Gebäudemanagement im Landratsamt Karlsruhe regelmäßig Begehungen mit den Brandschutzbeauftragten des Landkreises durch. Ziel ist es, rechtlich notwendige Brandschutzmaßnahmen im Zuge laufender Unterhaltungsmaßnahmen umzusetzen, was nachhaltiger und kosteneffizienter ist. Zudem kann damit verhindert werden, dass Liegenschaften nach Brandverhütungsschauen eventuell nur noch eingeschränkt oder sogar überhaupt nicht mehr genutzt werden können. Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte in seiner jüngsten Sitzung einer Reihe von Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 1,815 Mio. EUR für 2015 und 3,750 Mio. EUR für 2016 im Bereich von beruflichen Schulen und Sonderschulen zu.

Auch bei Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber werden die erhöhten baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz erfüllt, was sowohl bei Neubauten wie auch bei der Anmietung zu einem erheblichen Kostenanstieg führt.