Testkäufe für den Jugendschutz

Vorschriften

Im Rahmen einer gemeinsamen Jugendschutzkontrolle von Polizei, Ordnungsämtern und Jugendamt wurden jüngst insgesamt fünf Supermärkte im mittleren Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises überprüft.

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, wurden 17-jährigen Testkäufern in zwei Supermärkten hochprozentige Getränke verkauft, obwohl sie an der Kasse ihren Ausweis vorzeigen mussten. Das Verkaufspersonal und die Verantwortlichen erwarte nun ein entsprechendes Bußgeld. Mit einem „Warnschuss“ sei ein weiterer Supermarkt davongekommen: Hier habe ein 18-jähriger Testkäufer eine Flasche Wodka erhalten, ohne dass die Verkäuferin zuvor seine Volljährigkeit überprüft habe. Hier seien Verkaufspersonal und Filialleitung eindringlich ermahnt worden. Lob habe hingegen das Personal zweier anderer Supermärkte geerntet, weil dort die Bestimmungen des Jugendschutzes vorbildlich eingehalten worden seien.

Jugendamt, Polizei und Ordnungsämter führen solche Kontrollen laut Kreisverwaltung in regelmäßigen Abständen durch, um die Sensibilität von Gewerbetreibenden und Beschäftigten in Einzelhandel und Gastronomie für die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften zu erhöhen. Aus Sicht des Ersten Kreisbeigeordneten und Jugenddezernenten Martin Haller bestätigt das Ergebnis dieser bislang zweiten vernetzten Testkaufaktion im Rhein-Pfalz-Kreis die Notwendigkeit solcher Maßnahmen, die in erster Linie der Prävention dienen sollen.