Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt

Zoll deckt Sozialversicherungsbetrug auf

Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte die beiden Verantwortlichen zweier Transportfirmen im Raum Karlsruhe, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten bzw. 7 Monaten auf Bewährung. 

Arbeitnehmer wurden über 3,5 Jahre nicht bzw. nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet, die Beschuldigten verursachten auf diesem Weg einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von 174.188,66 € (Sozialversicherung, Lohnsteuer und Beitragsschaden der Berufsgenossenschaft). Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.