Weihnachtsfrieden bei der Stadtverwaltung

Keine Vollstreckungsmaßnahmen

Die Ämter der Stadtverwaltung wurden angewiesen, in der Zeit vom 15. Dezember 2014  bis 4. Januar 2015 keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen.

Ausgenommen ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. sind die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.