Kostenlose Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung

Forderung der Landeshauptstadt erfüllt

Leerstehende Immobilien im Besitz des Bundes sollen schnell und unbürokratisch durch die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können.

Durch den heutigen Beschluss des Haushaltsplans im Bundestag wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von ihrer Verpflichtung der wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie befreit, wenn dadurch vor Ort eine konkrete Unterbringung von Flüchtlingen möglich wird. Einer aktuellen Meldung der SPD-Bundestagsfraktion zufolge ist es demnach zukünftig möglich, dass Grundstücke und Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Kommunen mietzinsfrei überlassen werden können, soweit und solange diese der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen. Dabei erfolgt die mietzinsfreie Überlassung im jeweiligen aktuellen Bauzustand, ohne Übernahme jeglicher Herrichtungs- oder Unterhaltungskosten. Die Kommunen können nun mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über eine mietzinsfreie Überlassung der in Frage kommenden Konversionsflächen und Grundstücke verhandeln.

Die Stadt Mainz hatte mehrfach öffentlich gefordert, den Kommunen öffentliche Gebäude des Bundes bzw. des Landes für Unterkunftszwecke zur Verfügung zu stellen. „Die Landeshauptstadt Mainz steht uneingeschränkt zu ihrer Verantwortung, Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen. Aber es handelt sich um eine nationale Aufgabe und in der Finanzierung gibt es eine Bringschuld des Bundes. Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung kommen wir hoffentlich gemeinsam einen Schritt weiter“. Auch Sozialdezernent Kurt Merkator ist zufrieden mit der Entwicklung: „Die schwierige Lage insbesondere der großen Städte in attraktiven Ballungszentren ist endlich verstanden worden“. Die Stadt werde nun unmittelbar auf die BImA zugehen und um Klärung bitten, welche Gebäude in Mainz zur Verfügung stünden und wie deren Zustand sei. 

Derzeit sind rund 500 Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften in Mainz untergebracht. Mainz muss 5,1 % der Rheinland-Pfalz zugewiesenen Asylbewerber aufnehmen. Nach aktuellen Prognosen muss die Stadt 2015 und 2016 mit jeweils bis zu 600 Erstverteilungen nach Mainz rechnen. Alle denkbaren weiteren Standorte und Unterbringungsvarianten werden zur Zeit durch die Stadtverwaltung geprüft. Die durchschnittlichen Kosten für abrechnungsfähige Asylbewerber betragen nach dem Stand Juli 2014 monatlich 724.- EUR. Die Kosten beinhalten die Regelsatzleistungen, Kosten der Unterbringung, Krankenhilfe und einmalige Leistungen. Von diesen Kosten ersetzt das Land derzeit nur  502.- EUR im Rahmen einer Abrechnungspauschale. Eine Anhebung dieser Pauschale ist derzeit nicht in Sicht. Für 2015 kalkuliert die Stadt daher aufgrund der prognostizierten Entwicklung mit einem Anstieg der Kosten auf 1239.- EUR pro Person und Monat.