Landratsamt Karlsruhe: Straßenmeistereien sind auf den Winter vorbereitet

Winterdienst im Landkreis Karlsruhe

Bei winterlichen Verhältnissen sorgt der Räum- und Streudienst des Landkreises Karlsruhe für eine Befahrbarkeit der Straßen. Winterausrüstung und umsichtige Fahrweise ist dennoch unerlässlich.

Wird der Winter wie im Vorjahr wieder mild oder werden tiefe Temperaturen für glatte Straßen sorgen? Aufmerksam verfolgen die Winterdiensteinsatzleiter der Straßenmeistereien Bretten, Bruchsal und Ettlingen des Landkreises Karlsruhe die Wettervorhersagen für die kommenden Tage.

„Die Mitarbeiter in den Straßenmeistereien sind für den Winterdienst gerüstet“,

erklärt Patrick Bohner, Leiter des Amtes für Straßen im Landratsamt Karlsruhe und berichtet, dass die Vorbereitungen bereits lange vorher begonnen haben. So wurden die Lager bereits im Sommer mit 2.700 Tonnen Salz gefüllt und in der Zwischenzeit auch 140 Tonnen Sole. Das  Salz-Wassergemisch wird in den neu beschafften Soleaufbereitungsanlagen selbst hergestellt. Die Vorteile dieser Technik liegen neben einer deutlichen Kosteneinsparung auch in der größeren Unabhängigkeit bei der Materialbeschaffung. Außerdem wird durch die Verringerung der Zuliefer-Transporte die Umweltbilanz verbessert.

Die Schneepflüge und Streuer sind auf den Einsatzfahrzeugen montiert und die Winterdiensteinsatzpläne erstellt, so dass jeder Mitarbeiter im Einsatzfall sowohl im Teil- wie auch im Volleinsatz weiß, wann und wo genau er auf den etwa 760 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Karlsruhe zum Einsatz kommt. Eine Rufbereitschaft gewährleistet, dass die Einsätze rasch erfolgen können. Die Alarmierung erfolgt bei eindeutiger Wetterlage von den Winterdienst-Einsatzleitern, ansonsten gezielt über aktuelle Informationen zur Verkehrslage durch die Leitstelle der Polizei.

„Im Volleinsatz können bis zu 84 eigene Mitarbeiter und 18 Fahrzeuge eingesetzt werden, um die Straßen für die Verkehrsteilnehmer befahrbar zu halten. 400 Tonnen Salz können im Extremfall pro Tag ausgebracht werden. Gesetzliche Vorgabe ist, die Befahrbarkeit der Straßen zu gewährleisten, das bedeutet aber nicht, dass eine Verpflichtung besteht, alle Straßen überall und jederzeit von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen“, macht Patrick Bohner deutlich.

Das landeseinheitliche Anforderungsniveau sieht eine Befahrbarkeit der Straßen werktags in der Zeit von 6 bis 22 Uhr bzw. von 07.00 bis 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen vor. Diese schließt ein, dass durchaus mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Ebenso kann stellenweise Reif- oder Reifglätte nie ausgeschlossen werden.

Deshalb appelliert das Landratsamt an die Autofahrer, rechtzeitig ihre Fahrzeuge winterfest zu machen und ihre Fahrweise den Wetter- und Straßenbedingungen anzupassen. Für Straßen und Wege innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich;  die Straßenmeistereien wirken hier im Rahmen der überörtlichen Einsätze lediglich unterstützend.